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Dirk Fischer
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Frage von Johannes B. •

Frage an Dirk Fischer von Johannes B. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Fischer!

Wie ich Medienberichten entnehmen durfte, plant die große Koalition jetzt doch, Einsätze der Bundeswehr im Innenland durch die Hintertür zuzulassen. Zwar spricht man noch von "Notsituationen" und "internationaler Terrorismus", aber das auch schon bei der Vorratsdatenspeicherung der Fall. Jetzt darf plötzlich jede Straftat, die mittels Kommunikationsmitteln begangen wurde, überwacht werden. Dass ich den "engen Bedingungen" also keinen Glauben schenken kann, werden Sie sicher verstehen.

Meine Fragen an Sie:
1.) Werden Sie einer solchen Grundgesetzänderung zustimmen?
2.) Sehen Sie einen Sinn in dieser Aktion? Terroristen werden wohl kaum eine Boden-Offensive gegen Deutschland starten. Wozu brauchen wir da für polizeiliche Aufgaben nicht ausgebildete Soldaten? Wenn die Sicherheit verbessert werden kann, dann wohl eher dadurch, dass Sie mehr Polizisten auf die Straße schicken und mehr Ermittler auf die Terroristen ansetzt, von denen man im übrigen erstaunlich wenig hört.
3.) Wie beurteilen Sie die Kompetenz eines Gesetzgebers, dessen Sicherheitsgesetze wieder und wieder vom Bundesverfassungsgericht in der Luft zerrissen werden?

Mit freundlichen Grüßen,

Johannes Barre

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Barre,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zu der Möglichkeit eines Bundeswehreinsatzes im Inland.

Angesichts der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus muss der Schutz unseres Landes und seiner Bevölkerung neu ausgerichtet werden. Deswegen unterstützt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Vorstoß von Bundesinnenminister Schäuble, die Bundeswehr im Notfall auch im Innern einzusetzen.

Die Polizei ist nicht in der Lage, terroristische Angriffe aus der Luft oder von der See abzuwehren. Die oberste Aufgabe des Staates ist es jedoch, einen größtmöglichen Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten. Deshalb ist eine Erweiterung der Befugnisse der Bundeswehr nur folgerichtig. Die dafür notwendigen Gesetzesänderungen einschließlich einer Grundgesetzänderung werden gegenwärtig mit dem Koalitionspartner diskutiert. Die Ergebnisse müssen insoweit erst einmal abgewartet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer