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Dirk Fischer
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Frage von Arno B. •

Frage an Dirk Fischer von Arno B. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Fischer,

wie man diversen Medien entnehmen konnte, stellen Sie sich auch dem geplanten Bedienzuschlag der Bahn entgegen. Das ist gut so und mittlerweile hat die Bahn scheinbar auch eingelenkt.
In diesem Zusammenhang hätte ich einige Fragen:
Sollte diese kundenfeindliche Maßnahme der Bahn doch von dem eigentlichen Ziel ablenken, zum wiederholten Male eine massive Preiserhöhung vorzunehmen ? Verfolgt Herr Mehdorn, als Vorstandsvorsitzender der Bahn, nicht konsequent den von ihrer Partei gefassten Beschluss von 1993 die Bahn "fit" ,d. h. attraktiv zu machen für potielle Investoren ?
In diesem Zusammenhang ist es doch heuchlerisch von Ihnen, Maßnahmen wie den Bedienzuschlag zu kritisieren, auf der anderen Seite wird von der Politik kritiklos hingenommen, wie die Bahn seit dieser Zeit konsequent ihre scheinbar nicht benötigte Infrastruktur verkommen lässt. Ich meine damit die verkommenen Bahnhöfe, wo man sich ekelt, sie zu benutzen (es sei denn man hat ein Faible für verdreckten Bauzustand der 30er -70er Jahre ), den massiven Rückbau an Streckeninfrastruktur ( Weichen, Überholgleise, Gleisanschlüsse) und die erfolgten umfangreichen Streckenstilllegungen. Die Investitionsmittel der Bahn gehen bzw. gingen zum Großteil in die Neubaustrecken, davon profitieren nur wenige Großstädte, während weite Regionen verkommen.
Wäre es nicht endlich an der Zeit , die unselige Privatisierungswelle endlich zu durchbrechen? Das aktuelle Beispiel der Bundesdruckerei zeigt doch, daß Privatisierung nicht das Allheilmittel ist.
Warum haben Sie nicht den Mut, diese Beschlüsse zu kippen ?
Wie lange noch soll Volksvermögen anonymen Finanzinvestoren geopfert werden ?
Ihre Partei schafft es ja auch, in schöner Regelmässigkeit,den erst vor wenigen Jahren von der Regierung gefassten Ausstiegsbeschluss aus der Atomenergie anzugreifen und mit immer neuen Vorschlägen zu verwässern, um ihn letztendlich aufzuheben!

Vielen Dank für Ihre Antwort
Arno Bernhardt

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CDU

Sehr geehrter Herr Bernhardt,

vielen Dank für Ihre Nachfrage zum Sinn einer Teilprivatisierung der DB AG. Gerne erläutere ich Ihnen den Sachverhalt.

Die Teilprivatisierung der DB AG eröffnet dem Bund neue Finanzierungsspielräume. Es ist vorgesehen, den Erlös zu dritteln. Ein Drittel erhält der Finanzminister zum Schuldenabbau (die Schulden wurden ja auch für die damalige Bundesbahn sowie für die Netzinvestitionen gemacht), ein Drittel geht an den Verkehrsminister für den Ausbau der Eisenbahninfrastruktur und das letzte Drittel geht an die DB AG. Durch die Teilprivatisierung steht der DB AG mehr Kapital zur Verfügung, um moderne Züge zu beschaffen und einen attraktiven Personenverkehr anzubieten. Der Erlös versetzt aber auch den Bund in die Lage, stärker als bisher direkt in die Schieneninfrastruktur zu investieren und das Schienennetz zu optimieren. Die Verkehrsgesellschaffen - ob die der DB AG oder Mitbewerber - werden so in die Lage versetzt, neue, attraktive und kundenorientierte Angebote im Personen- und Güterverkehr auf den Markt zu bringen.

Vorab möchte ich damit festhalten, dass es nur um eine Teilprivatisierung der Transportgesellschaften (Personenfernverkehr, Güterverkehr), nicht aber um die Privatisierung der Infrastruktur (Schienennetz, Bahnhöfe, Energieversorgung) geht.

Die Transportgesellschaffen werden unter einer neuen Unterholding, der sog. Verkehrs- und Logistik AG (VuL AG), zusammengeführt. Diese soll zu 24,9 % privatisiert werden. Die Mehrheitsbeteiligung an der VuL AG bleibt unter dem Dach der DB AG Holding. Die Eisenbahninfrastrukturgesellschaften bleiben weiterhin im Eigentum der bundeseigenen DB AG Holding, das heißt, das Eigentum an der Schieneninfrastruktur bleibt zu 100 % beim Bund. Damit ist auch künftig sichergestellt, dass kein privater Investor Zugriff auf die bundeseigenen Schienenwege hat. Es wird verhindert, dass das steuerfinanzierte Schienennetz zum Renditeobjekt des Kapitalmarkts wird.

Als Alleingesellschaffer der DB AG ebenso wie als Geldgeber bleibt der Bund für Unterhalt und Ausbau der Infrastruktur verantwortlich.

Der Fernverkehr ist schon heute ein eigenwirtschaftlicher Verkehr der DB AG, bei dem sich die Deutsche Bahn mit anderen Wettbewerbern messen muss. In Zukunft wird dieser Wettbewerb noch größer - davon profitieren auch die Bahnkunden, durch faire Preise und bedarfsgerechte Angebote.

Für den Regionalverkehr sind die Länder zuständig. Sie legen selbst fest, wo und wie oft Züge im Nahverkehr fahren. Der Bund stellt ihnen hierfür Mittel in Höhe von rund sieben Milliarden Euro zur Verfügung. Daran wird sich durch das Gesetz zur Teilprivatisierung der DB AG nichts ändern.

Neu ist hingegen, dass die DB AG künftig jährlich einen Infrastruktur- und Entwicklungsbericht vorlegen muss. Das schafft mehr Transparenz als heute, insbesondere was die Qualität des Netzes in den einzelnen Regionen betrifft. Gleichzeitig wird den Ländern mehr Spielraum gegeben, die erforderlichen Konsequenzen bei der Planung und Organisation des Nahverkehrs zu ziehen. Die Qualität der Infrastruktur wird künftig durch eine Reihe von gesetzlichen und vertraglichen Regelungen genau festgeschrieben, und zwar in der Fläche wie in Ballungsräumen.

Im Übrigen gibt es für Streckenstilllegungen ein ganz klar festgelegtes Verfahren, dem am Ende die zuständige Aufsichtsbehörde zustimmen muss (§11 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes). Die Gefahr eines erhöhten Stilllegungsdrucks besteht daher ebenfalls nicht.

Ein weiterer Vorteil dieser Lösung ist, dass der konzerninterne Arbeitsmarkt erhalten bleibt, so dass das bestehende Beschäftigungsbündnis fortgeführt werden kann. Damit wird den 230.000 Beschäftigten Arbeitsplatzsicherheit gegeben.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer