Frage an Dirk Fischer von Christoph B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fischer,
noch immer werden eingetragene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner in vielen Rechtsbereichen diskriminiert: Die Pflichten wurden von der Politik umgesetzt, auf gleiche Rechte warten eingetragene Lebenspartner noch immer. Im Sozialrecht werden Lebenspartner beispielsweise voll in die Pflicht genommen, im Steuerrecht dagegen wie Fremde behandelt. Das ist unsinnig und ungerecht.
Bei vielen Politikern heißt es, niemand werde diskriminiert, das Thema interessiere niemanden mehr! Das Gegenteil ist jedoch der Fall.
Wie stehen Sie persönlich zu einer Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes und zu einem neuen Anlauf beim Ergänzungsgesetz, damit die derzeitige Schieflage endlich beseitigt wird?
Sehr geehrter Herr Bange,
vielen Dank für Ihre Frage zum Lebenspartnerschaftsgesetz.
Der Gesetzgeber hat die Rechte und Pflichten für gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften unter Beachtung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts festgelegt. Einer vollständigen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften mit der Ehe, bzw. einer Öffnung des Rechtsinstituts der Ehe steht Artikel 6 Absatz 1 Grundgesetz entgegen, der die Ehe zwischen Mann und Frau unter den besonderen Schutz des Grundgesetzes stellt. Mit dem Lebenspartnerschaftsgesetz und der Folgegesetzgebung wurde der verfassungsrechtliche Spielraum für eine Gleichstellung mit der Ehe bereits ausgefüllt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Dirk Fischer