Frage an Dirk Fischer von Ralf S. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrter Herr Fischer,
durch die fehlende Eilzuständigkeit ist es den Zollbeamten in Hamburg nicht möglich, Personen, die z.B. per Haftbefehl gesucht werden, festzunehmen, um sie dann der Polizei zu übergeben. Während Bayern hierzu eine Gesetzesänderung vorgenommen hat, ist es in anderen Bundesländern leider nicht geschehen.
http://www.csu-landtag.de/antrag/antrag_1005.htm
Wie kommt es bei dem Bürger an, wenn ein bewaffneter und ausgebildeter Beamter vielleicht nicht eingreifen kann, während die Regierung gleichzeitig auffordert, Straftäter konsequenter zu verfolgen?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Stelzer
Sehr geehrter Herr Stelzer,
in der Zwischenzeit konnte der Sachverhalt ja unter Mitarbeit der zuständigen Behörde geklärt werden. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte unter 040 / 46 854 800 an mein Hamburger Büro.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer