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Frage von Tom V. •

Frage an Dirk Fischer von Tom V. bezüglich Verkehr

Eine einfache Frage zum Eigentumsrecht an der Deutschen Bahn AG. Die Privatisierung ist ja nicht unumstritten.
Mich treibt eine ganz andere Frage herum: Die Bahn wurde mit meinen und den Steuergeldern meiner Eltern und Großeltern aufgebaut. Warum sieht das Modell "Volksaktie" dann vor, daß ein Teil der Aktien an die Bevölkerung VERKAUFT wird? Als evtl. zukünftiger Mitaktionär der Bahn hätte ich dann das gekauft, was ich selbst finanziert habe.

Eine Privatisierung in dem Sinne, daß jeder Bundesbürger "seinen" Anteil an der DB AG in Form von Aktien erhält und damit dann verfahren kann, wie er möchte, ist anscheinend nicht diskutiert worden.

Warum nicht?

(ich habe diese Frage auch an Ihren Kollegen Herrn Carstensen gestellt.)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Vogt,

vielen Dank für Ihre Frage zum Volksaktienmodell im Rahmen der parlamentarischen Beratungen zur Teilprivatisierung der Deutschen Bahn AG.

Das "Volksaktien-Modell" wurde von der SPD entwickelt und auf dem SPD-Parteitag Ende Oktober 2007 in Hamburg mit großer Mehrheit beschlossen. Kernelement dieses Modells ist die stimmrechtslose Vorzugsaktie, mit der der Einfluss von strategischen Großinvestoren auf die Unternehmenspolitik der Deutschen Bahn verhindert werden soll.

Die Union lehnt dieses „Privatisierungsmodell“ ab. Im Gegensatz zur SPD hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich immer dafür ausgesprochen, dass das Eigentum an den steuerfinanzierten Eisenbahninfrastrukturunternehmen (DB Netz AG, DB Station & Service AG, DB Energie GmbH) auch nach einer Privatisierung der DB AG beim Bund bleibt und damit nicht zum Spielball für Kapitalanleger wird. Vielmehr muss der Bund auch zukünftig für die Erfüllung seines Infrastrukturauftrages und seiner verkehrspolitischen Ziele den Substanzwert des deutschen Schienennetzes im Eigentum behalten.

Mit dem nun vorgeschlagenen „Holdingmodell“ werden diese Forderungen der Union aufgegriffen. Die Transportgesellschaften sollen unter einer neuen Unterholding, der sog. Verkehrs- und Logistik AG (VuL AG), zusammengeführt werden. Diese soll zunächst bis zu 49,9 % privatisiert werden. Diese VuL AG bleibt unter dem Dach der DB AG Holding, allerdings ohne Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge. Die Eisenbahninfrastrukturgesellschaften bleiben weiterhin der DB AG Holding untergeordnet. Da an der Holding keine Investoren beteiligt werden, bleibt die steuerfinanzierte Infrastruktur wie bisher im 100 %igen Eigentum des Bundes.

Damit wird eine klare Trennung zwischen staatlicher Infrastruktur- und unternehmerischer Transport-Verantwortung vollzogen. Die Schieneninfrastruktur-politik bleibt weiterhin in der Hand des Bundes. Die Verkehrsgesellschaften haben ausschließlich unternehmerische Aufgaben, die kein öffentliches Eigentum erfordern.

Mit dieser Lösung sorgen wir dafür, dass die vom Steuerzahler finanzierte Infrastruktur nicht aus Kapitalmarktinteressen verschleudert wird, sondern im Eigentum des Bundes bleibt.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer