Portrait von Dirk Fischer
Dirk Fischer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dirk Fischer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Philipp A. •

Frage an Dirk Fischer von Philipp A. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fischer,

seit fast 60 Jahren gibt es das Grundgesetz, eine Verfassung ist es aber nicht! - So sind Bezeichnungen von Institutionen wie Verfassungsschutz, Verfassungsgericht, irreführend. -

Im letzten Artikel des GG heißt es "Dieses GG verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem das Deutsche Volk in freier Selbstbestimmung, eine Verfassung verabschiedet hat"

Wann wird endlich eine Verfassungsgebende Versammlung einberufen, die einen modernen Verfassungsentwurf auf Basis des GG erarbeitet und diesen uns dem Deutschen Volk zur Abstimmung stellt?

Ihr Philipp Anz

Portrait von Dirk Fischer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Anz,

vielen Dank für Ihre Frage zum Artikel 146 des Grundgesetzes. Ziel dieser Regelung war es, der Verfassung einen zeitlich und räumlich provisorischen Charakter zu geben. Als Verfassung sollte erst eine für ganz Deutschland geltende Konstitution bezeichnet werden. Die Wiedervereinigung wurde in der Präambel als Verfassungsziel festgeschrieben und in Art. 23 geregelt (heute enthält der obsolet gewordene Artikel Normen über das Verhältnis zur EG/EU). Die eigentlich für den Fall der Wiedervereinigung vorgesehene Abstimmung über eine neue Verfassung fand jedoch angesichts des Beitritts der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland nicht statt.

Die Textpassagen dieses GG-Artikels werden gelegentlich dahingehend interpretiert, nur eine direkt – also plebiszitär – beschlossene Verfassung erfülle das staatsrechtliche Programm des Grundgesetzes und der provisorische Zustand sei weiterhin gegeben. Mehrheitlich wird in der Staats- und Rechtswissenschaft darin jedoch kein demokratisches Defizit gesehen, denn das Prinzip der Repräsentativen Demokratie, das hier letztlich zur Anwendung kommt, sei qualitativ und demokratietheoretisch nicht mangelhaft, sondern eine graduelle und systematische Grundentscheidung. Auch habe das Grundgesetz in seiner alten Fassung von einer freien Entscheidung des Volkes gesprochen – als Kontrast zur politischen Unfreiheit der Deutschen in der DDR – nie jedoch von einer direkten Entscheidung. Daher sind besondere plebiszitäre Anforderungen hieraus nicht herleitbar. Das deutsche Volk hat durch den Verfassungsgesetzgeber der Jahre 1990–94 stets frei und kontinuierlich gesprochen. Der belassene Artikel 146 schließt eine Verfassungsreform mit Aufhebung des Grundgesetzes zwar nicht aus, er verlangt sie aber auch nicht. Gegenwärtig ist damit das Grundgesetz die Verfassung.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer