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Frage von Manfred K. •

Frage an Dirk Fischer von Manfred K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Zum Ergebnis des Bundesverfassungsgerichtes über Abgeordnetenbezüge:
Wieso versuchen Sie im Hamburger Abendblatt vom 5.7.07 eine Ergebnis des Bundesverfassungsgerichtes durch persönliche Ansichten zum Thema Abgeordneten-Nebeneinkünfte zu relativieren, obwohl Sie uns Bürgern direkt verantwortlich sind und wir wissen wollen, was Sie sonst noch für Verpflichtungen haben?
Freundlicher Gruß
Manfred Köhler

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Köhler,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Veröffentlichung von Nebeneinkünften bei Bundestagsabgeordneten.

Ein kurzes Zitat aus einem längeren Gespräch mit einem Journalisten führt in der Regel dazu, dass nicht meine differenzierte Meinung wiedergeben werden kann. In dem Gespräch mit dem Hamburger Abendblatt habe ich die Sorge geäußert, dass z. B. bei Personengesellschaften durch die Veröffentlichungspflicht auch Dritte, z. B. andere Gesellschafter oder auch Ehefrauen, mit ihren unternehmerischen Aktivitäten und dem wirtschaftlichen Ergebnis an die Öffentlichkeit gezerrt werden, obwohl sie selbst nicht Mitglied des Deutschen Bundestages sind.

Dies kann i. E. dazu führen, dass wichtige Personengruppen, wie Selbständige, Handwerker und Freiberufler, künftig auf ein Mandat im Deutschen Bundestag verzichten werden, wenn sie die Offenlegungspflichten nicht mit ihrer beruflichen Tätigkeit vereinbaren können. Damit besteht die Gefahr, dass der Bundestag weniger repräsentativ in seiner Zusammensetzung wird. Dabei ist es aber gerade das Ziel, ein breites Abbild unserer Gesellschaft für den Bundestag zu gewinnen. Nur so können Abgeordnete Praxisnähe und berufliche Erfahrungen in den Bundestag einbringen und nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer