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Frage von Gerd Dr. L. •

Frage an Dirk Fischer von Gerd Dr. L. bezüglich Verkehr

H A M B U R G E R S E G L E R – V E R B A N D

Sehr geehrter Herr Fischer!

Wir befürchten, dass unter dem Deckmantel der Entbürokratisierung eine weitere Bürokratisierung des Wassersports betrieben wird. Das gilt insbesondere für Verschärfungen der Ausbildungsbestimmungen, Ausrüstungspflicht für Segelyachten und Kennzeichnungspflicht. In div. Presseberichten wird über die Liste der „Grausamkeiten“ für den Segelsport berichtet. Im Juni soll nach unserer Kenntnis der Verkehrsausschuss des Bundestages über die eingebrachten Anträge zu entsprechenden Regulierungsmaßnahmen von Großer Koalition und Opposition beraten. Der Segelsport gehört zu den sichersten Sportarten und wird vornehmlich in den Vereinen gepflegt. Dort erfolgt auch auf freiwilliger Basis die bestmögliche Ausbildung. Ich bitte Sie im Namen der Segler politisch darauf hinzuwirken,
• dass keine weiteren Pflicht-Führerscheine eingeführt werden. Ziel sollte sein, die Freiwilligkeit der verantwortungsbewussten Ausbildung zu fördern.
• die positive Wirkung des UKW-Seefunks zu fördern und den kleinen amtlichen Funkschein/ beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis mit praktischen, auf das Wesentliche beschränkten Prüfungsinhalten wieder einzuführen,
• die heute gültige Kennzeichnung: Flagge, Bootsname u. Heimathafen wie international üblich beibehalten und nicht erweitert wird,
• alle zu engen Auslegungen der Ausrüstungsvorschriften abgelehnt werden. Die wesentlichen Sicherheitsausrüstungen sind bekanntlich durch SOLAS geregelt und werden durch allgemeine seemännische Praxis selbstverständlich (z.B. Kompass, Seekarten, Ankergeschirr etc.) erfüllt.
• zu Einzelheiten eventueller Regelungen die betroffenen Sportverbände und weniger die industriellen Interessengruppen gehört werden.
Ich würde mich freuen, von Ihnen in dieser Angelegenheit zu hören.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Dr. Lau ( 2. Vorsitzender)

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Dr. Lau,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Mit dem von Ihnen angesprochenen Antrag „Die Attraktivität des Wassertourismus und des Wassersports stärken“ werden zahlreiche Vereinfachungen angestrebt.

Übergeordnetes Ziel des Antrages ist es, den Wassertourismus und den Wassersport unter Beachtung der Sicherheitserfordernisse attraktiver zu machen, indem nicht mehr zeitgemäße Regeln angepasst oder aufgehoben werden.

Die Voraussetzungen für das Führen von Sportbooten auf See- bzw. auf Binnenwasserstraßen sind derzeit beispielsweise so unterschiedlich, dass sie verschiedene Ausbildungs- und Prüfungsgänge erfordern.

Durch den Antrag der Koalitionsfraktionen wird die Bundesregierung u. a. aufgefordert,

1. gemeinsam mit Vereinen, Sport-, Wirtschafts- und Ausbildungsverbänden eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins in der Sportschifffahrt zu initiieren. Dazu ist das vorhandene Informationsmaterial zu überarbeiten und zusammenzufassen;

2. alle die Sportschifffahrt betreffenden Gesetze und Verordnungen jeweils frühzeitig auf den Internetseiten des BMVBS unter der Rubrik Wassersport zu veröffentlichen;

3. der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, der Bundesstelle für Seeunfalluntersuchungen und den Ländern den Auftrag zu erteilen, gemeinsam eine zentrale Unfalldatenbank zu erstellen, in der die Unfälle mit Sportbooten gesondert erfasst werden;

4. durch die Zulassung privater Besichtiger die Wasser- und Schifffahrtsämter bei der Erteilung von Bootszeugnissen zu entlasten;

5. die Rechtsvorschriften über die Sport- und Freizeitschifffahrt im Seebereich zusammenzuführen;

6. Zulassungskriterien und Prüfungsinhalte für den Erwerb eines Sportbootführerscheins grundsätzlich zu überprüfen, um veränderten Anforderungen im Wassertourismusbereich gerecht zu werden. Dabei ist der Praxisanteil zu erhöhen, der theoretische Teil zu reduzieren. Die Prüfungsinhalte der unterschiedlichen Führerscheine sind besser aufeinander abzustimmen, damit gleichartige Prüfungsgegenstände gegeneinander anerkannt werden können. Die Fragenkataloge sind – wie bei den Fahrerlaubnisprüfungen im Straßenverkehr – im Multiple-Choice-Verfahren durchzuführen. Die Sport-, Wirtschafts- und Ausbildungsverbände sind entsprechend anzuhören;

7. die Einführung einer Kennzeichnungspflicht im Seebereich analog zum Binnenbereich zu prüfen, wobei dem bürokratischen und finanziellen Aspekt große Bedeutung zuzumessen ist. Parallel ist die Flaggenzertifizierung durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Sinne einer Deregulierungsmöglichkeit in die Prüfung einzubeziehen;

11. eine Überprüfung der Fragenkataloge zum Erhalt der Funkzeugnisse vorzunehmen mit dem Ziel, den Inhalt auf für die Handhabung des Funkverkehrs notwendige Fragen zu begrenzen;

12. die bestehenden verbindlichen Ausrüstungsstandards zu überarbeiten, um klare und übersichtliche Vorgaben zu erzielen. Zusätzlich soll eine Informationskampagne, die gemeinsam mit den Verbänden vorbereitet und durchgeführt wird, die Einhaltung der freiwilligen Sicherheitsstandards fördern;

Ingesamt wird mit diesem Maßnahmenpaket eine deutliche Deregulierung auf diesem Gebiet erreicht und für die Erarbeitung neuer Vorschriften die Praxistauglichkeit in den Vordergrund gestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer