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Dirk Fischer
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Frage von Martin H. •

Frage an Dirk Fischer von Martin H. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Fischer,

seit diesem Semester beginnt die Einführung von Studiengebühren an der Uni-HH. Obwohl ich diesen nicht grundsätzlich entgegenstehe und auch nur noch teilweise davon betroffen bin (Abschlusssemester), stellen sich für mich einige Fragen, insbesondere aus dem Bereich ihres früheren und meines jetzigen Studiengangs:
Unbillige Härte
Im Gesetz wurde nicht definiert was unter einer unbilligen Härte zu verstehen ist. Dies führt in der Praxis dazu, dass die Universität kategorisch die meisten Anträge die sich darauf richten abschmettern wird. Hierunter fällt unter anderem die Gruppe von Studenten, die seit Herbst auf ihre schriftlichen Ergebnisse warten. Diese werden mit lapidaren Hinweis auf ein mögliches "Urlaubssemester" abgelehnt (O-Ton Verwaltung). Im Urlaubssemester ist die Arbeit als studentische Hilfskraft jedoch nicht mehr möglich, was zusätzliche Sozialversicherungskosten bedeuten, die bei hart arbeitenden Studenten im Bereich der "eingesparten" Studiengebühren liegen.
Mangels Konkretisierung bleibt hier nur der Rechtsweg und mithin neue Problematiken:
Die Verwaltung hat sich dazu entschlossen alle negativen Widerspruchsbescheide ggü dem GebührenVA mit Kosten für den Widersprechenden mit einer Gebühr von 50-70 € zu belegen. In Anbetracht eines durchschnittlichen Studentenlohns ist dies relativ hoch und dient offensichtlich der Abschreckung. Zusätzlich trägt der darauf klagende zusätzlich hohes finanzielles Risiko bzgl der Verfahrens.
Viele Studenten lassen sich hiervon abschrecken, weil es natürlich auch keine gefestigte Rechtsprechung auf Landesebene gibt.
War dies bei der Verabschiedung beabsichtigt/vorraussehbar?
Warum wurde auf eine Konkretisierung verzichtet, bzw. nicht die Höhe der Kosten bei negativen Bescheiden begrenzt um hier keine zusätzlichen finanziellen Hürden zur Konkretisierung seitens der Judikative aufzubauen?
Mich würde ihre Sicht auf diese Umstände interessieren.
Mit freundlichen Grüßen-M.Heinemann

Portrait von Dirk Fischer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Heinemann,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Studiengebühren in Hamburg.

Auch in anderen Bundesländern war und ist es bei Studierenden gängige Praxis, während der Examensphase Urlaubssemester zu nehmen, um später auf eine möglichst geringe Fachsemesterzahl und Studiendauer verweisen zu können oder um keine Studiengebühren zu zahlen. Der Ihnen gegenüber seitens der Hamburger Universitätsverwaltung getätigte Hinweis auf die Möglichkeit eines Urlaubssemesters ist also keineswegs „lapidar“ oder gar unrichtig, sondern stellt bundesweit für Studierende in der Examensphase einen gangbaren Weg dar, die Fachsemesterzahl zu deckeln bzw. die Zahlung von Studiengebühren auszusetzen. Es ist bedauerlich, wenn dies in Einzelfällen – wie in der von Ihnen geschilderten Konstellation – nicht immer problemlos durchführbar ist, weil beispielsweise ein Studierender eine Tätigkeit als studentische Hilfskraft ausüben möchte. Die in einem solchen Fall zu tätigende Abwägung, ob sich diese Erwerbsmöglichkeit für den Studierenden rechnet oder ob er sich besser eine andere, außeruniversitäre Tätigkeit sucht, muss von dem Einzelnen nach eigener Maßgabe getroffen werden.

Zu Ihrer zweiten Frage: Der von Ihnen angeführte Gebührenbeschluss seitens der Universitätsverwaltung, Widerspruchsbescheide mit einer Gebühr von 50 – 70 € zu belegen, ist der zuständigen Behörde nicht bekannt. Auch wäre es hier eine Neuerung, wenn der Verwaltungsträger eine Bearbeitungsgebühr nicht genau festlegen würde, sondern – wie von Ihnen geschildert – eine Gebührenspanne beschließen würde, die individuellen Ermessensspielraum bei der Gebührenerhebung zuließe.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer