Frage an Dirk Fischer von Rainer R. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Hr. Fischer,
Ihren Vorschlag zur Änderung der TÜV-Intervalle finde ich in Ordnung. Neue KFZ sind heute so gut, dass der erste TÜV wirklich erst nach 4 Jahren nötig ist. Falsch finde ich, dass KFZ ab dem 10. Jahr dann jährlich zum TÜV sollen. Da kommt der Verdacht auf, dass damit die Einnahmen vom TÜV gleich bleiben sollen. Natürlich auf Kosten der Altwagenbesitzer. TÜV-Prüfer sind Ingenieure. Sie können auf Grund ihrer Ausbildung sehr wohl entscheiden, ob ein KFZ noch 2 Jahre TÜV bekommen kann oder nicht. Wenn sie das nicht können, bitte nachschulen. Durch die kurzen TÜV-Intervalle kommen auf die Altwagenbesitzen hohe Kosten zu. Und diese Mitbürgen haben bestimmt nicht immer die Mittel für ein neues Auto. Genau wie ich. Familienvater mit 2 Kindern. Mein PKW VW Passat. Bestens gepflegt. Besser als manches neue Auto aus Korea. Kann mir leider zur Zeit keinen neuen Wagen kaufen. Ich fände die Regelung sehr ungerecht.
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Röhrig
Sehr geehrter Herr Röhrig,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Änderung der Intervalle für die Pkw-Hauptuntersuchung.
Mein Vorschlag sieht vor, dass bei Neufahrzeugen die Untersuchungsintervalle deutlich gestreckt und bei Altfahrzeugen verkürzt werden. Dieser Vorschlag basiert auf den Ergebnissen einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetzten Arbeitsgruppe, an der auch verschiedene Organisationen (ADAC, BGL, DEKRA, TÜV, VDA) mitarbeiten. Aus einem vorgelegten Abschlussbericht ergibt sich Folgendes:
Neufahrzeuge weisen heute ein hohes Niveau an Verkehrssicherheit auf. Auch führen lange Garantiefristen und die damit verbundenen "Pflichtinspektionen" dazu, dass sich diese Fahrzeuge in einem technisch guten Zustand befinden. Bei „Altfahrzeugen“ stellt die Arbeitsgruppe hingegen fest, dass der technische Zustand von Pkws und leichten Nutzfahrzeugen (N1), die älter als 8 Jahre sind, besonders zu beanstanden ist. Dies schlägt sich nach Aussage der Verfasser auch in der Unfallstatistik nieder. Pkws, die älter als acht Jahre sind, haben doppelt so oft einen Unfall wegen technischer Mängel als jüngere Fahrzeuge.
Im Hinblick auf Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t hat der Gesetzgeber bereits auf die Studie reagiert. Wegen des allgemein guten Zustands von Wohnmobilen wurde die früher bestehende jährliche Untersuchungspflicht für diese Fahrzeugkategorie den Intervallzeiten von Pkws angepasst. Für Oldtimer empfiehlt die Arbeitsgruppe, dass diese von den Änderungen ausgenommen werden sollten, da sich diese Fahrzeuge allgemein in einem guten technischen Zustand befinden.
Unter Würdigung dieser Feststellungen ist für Pkws, leichte Nutzfahrzeuge und Wohnmobile als Faustformel für die Prüfintervalle 4 : 3 : 2 : 1... Jahre denkbar. Eine Neuausrichtung der Prüfintervalle darf aber die Kosten für den Kfz-Halter in der Gesamtlebensdauer seines Fahrzeuges nicht erhöhen.
Da der Abschlussbericht allerdings aus dem November 2002 datiert, wurde Minister Tiefensee gebeten, diese Studie zu aktualisieren. Erst wenn diese vorliegt, können die Überlegungen zur Änderung der TÜV-Intervalle präzisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer