Frage an Dirk Fischer von Harry H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Fischer,
was ist das für ein artfremdes Verhalten " Autos , wenn älter als", jedes Jahr zum TÜV! Mit meinem Wohnmobil fahre ich jährlich ca. 7 tsd Kilometer. Die nächste Fahrt wäre dann immer zum TÜV? Da kann doch in Ihrer Planung was nicht stimmen. Sie müssen mal überlegen, was das bedeutet. Höhere KFZ-Steuer für ältere Fahrzeuge, höhere Kosten für unnötige TÜV -Plaketten! Sie sind ein richtiger Fachmann!
Bringen Sie auch jedes Jahr die Schuhe zum Schuster?
Mensch, wann wird Politik wieder überschaubar und vernünftig. Schauen Sie sich lieber mal an, wie viele Neuwagen wieder in Werkstätten zurückgerufen werden, weil ein technisches Problem vorliegt. Überlegen Sie mal, wer das alles bezahlen soll?
Sie haben eine Fahrzeug auf Steuerkosten, da wäre mir der TÜV auch egal. Sie müssen es ja nicht bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Harry Hohmeier
Sehr geehrter Herr Hohmeier,
vielen Dank für Ihren Kommentar zur Änderung der Intervalle für die Hauptuntersuchung bei Pkw. Entsprechende Fragen vom 07.01. und 08.01.2007 wurden bereits über das Forum Abgeordnetenwatch beantwortet. Gerne übermittle ich Ihnen nochmals die Begründung für meinen Vorschlag.
Mein Vorschlag sieht vor, dass bei Neufahrzeugen die Untersuchungsintervalle deutlich gestreckt und bei Altfahrzeugen verkürzt werden. Dieser Vorschlag basiert auf den Ergebnissen einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetzten Arbeitsgruppe, an der auch verschiedene Organisationen (ADAC, BGL, DEKRA, TÜV, VDA) mitarbeiten. Aus einem vorgelegten Abschlussbericht ergibt sich Folgendes:
Neufahrzeuge weisen heute ein hohes Niveau an Verkehrssicherheit auf. Auch führen lange Garantiefristen und die damit verbundenen "Pflichtinspektionen" dazu, dass sich diese Fahrzeuge in einem technisch guten Zustand befinden. Bei „Altfahrzeugen“ stellt die Arbeitsgruppe hingegen fest, dass der technische Zustand von Pkws und leichten Nutzfahrzeugen (N1), die älter als 8 Jahre sind, besonders zu beanstanden ist. Dies schlägt sich nach Aussage der Verfasser auch in der Unfallstatistik nieder. Pkws, die älter als acht Jahre sind, haben doppelt so oft einen Unfall wegen technischer Mängel als jüngere Fahrzeuge.
Im Hinblick auf Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t hat der Gesetzgeber bereits auf die Studie reagiert. Wegen des allgemein guten Zustands von Wohnmobilen wurde die früher bestehende jährliche Untersuchungspflicht für diese Fahrzeugkategorie den Intervallzeiten von Pkws angepasst. Für Oldtimer empfiehlt die Arbeitsgruppe, dass diese von den Änderungen ausgenommen werden sollten, da sich diese Fahrzeuge allgemein in einem guten technischen Zustand befinden.
Unter Würdigung dieser Feststellungen ist für Pkws, leichte Nutzfahrzeuge und Wohnmobile als Faustformel für die Prüfintervalle 4 : 3 : 2 : 1... Jahre denkbar, denn natürlich ist jedes Unfallopfer eines zuviel. Eine Neuausrichtung der Prüfintervalle darf aber die Kosten für den Kfz-Halter in der Gesamtlebensdauer seines Fahrzeuges nicht erhöhen.
Da der Abschlussbericht allerdings aus dem November 2002 datiert, wurde Minister Tiefensee gebeten, diese Studie zu aktualisieren. Erst wenn diese vorliegt, können die Überlegungen zur Änderung der TÜV-Intervalle präzisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer