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Frage von Frank D. •

Frage an Dirk Fischer von Frank D. bezüglich Verkehr

"Neuwagen erst nach vier Jahren zum TÜV"

Herr Fischer,
ich begrüsse Ihren Vorschlag und würde sogar noch weiter gehen: Um die Volkswirtschaft noch weiter anzukurbeln, schlage ich vor, PKW eine Nutzungsdauer von max. 5 Jahren zuzugestehen, danach sind sie ausnahmslos zu verschrotten. Eine Export- oder Teileverwertungsmöglichkeit ist auszuschliessen. Gebrauchtteilehandel muss verboten werden. Das verspricht viel mehr Sicherheit auf den Strassen und vor allem mehr Umsatz, damit mehr Steuereinnahmen. Ausserdem werden damit sicherlich Arbeitsplätze an den entsprechenden Standorten (China, Japan etc) geschaffen.

Klasse, oder?

Die (nicht vorhandene) Sach-Kompetenz der Politiker zeigt sich immer deutlicher: Besteuerung von nativem Pflanzenöl mit vorgeschobenen Gründen (Überkompensation?), Feinstaub-Fahrverbote (was hat die Euro-Einstufung mit dem Feinstaubausstoß zu tun? NICHTS!), KFZ über 10 Jahre jährlich zur HU. Das riecht ALLES nach reiner Loppy-Arbeit für die KFZ-Industrie und läuft quasi auf eine zwangsweise Enteignung in gigantischen Ausmaß hinaus. Haben Sie schon einmal darüber nach gedacht?
Wundern Sie sich wirklich, dass immer mehr Menschen, die das "neue" System der Politiker erkannt haben, unzufrieden sind und auswanderungswillig sind? Ich nicht. Hören Sie endlich damit auf, Deutschland kaputt zu regulieren! Weniger Vorschriften, mehr Freiheiten. Dann klappts auch wieder in D.

Mit nachdenklichem Gruß.

PS: Vor Jahren hätte ich nicht gedacht, dass ich mir Zeiten zurückwünschen würde, zu denen ein Helmut Kohl Kanzler war. Damals dachte ich, schlimmer kann es nicht kommen. Naja, welch Fehleinschätzung.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Durstewitz,

vielen Dank für Ihren Kommentar zur Änderung der Intervalle für die Hauptuntersuchung bei Pkw.

Mein Vorschlag sieht vor, dass bei Neufahrzeugen die Untersuchungsintervalle deutlich gestreckt und bei Altfahrzeugen verkürzt werden. Dieser Vorschlag basiert auf den Ergebnissen einer vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung eingesetzten Arbeitsgruppe, an der auch verschiedene Organisationen (ADAC, BGL, DEKRA, TÜV, VDA) mitarbeiten. Aus einem vorgelegten Abschlussbericht ergibt sich Folgendes:

Neufahrzeuge weisen heute ein hohes Niveau an Verkehrssicherheit auf. Auch führen lange Garantiefristen und die damit verbundenen "Pflichtinspektionen" dazu, dass sich diese Fahrzeuge in einem technisch guten Zustand befinden. Bei „Altfahrzeugen“ stellt die Arbeitsgruppe hingegen fest, dass der technische Zustand von Pkws und leichten Nutzfahrzeugen (N1), die älter als 8 Jahre sind, besonders zu beanstanden ist. Dies schlägt sich nach Aussage der Verfasser auch in der Unfallstatistik nieder. Pkws, die älter als acht Jahre sind, haben doppelt so oft einen Unfall wegen technischer Mängel als jüngere Fahrzeuge.

Im Hinblick auf Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3,5 t und 7,5 t hat der Gesetzgeber bereits auf die Studie reagiert. Wegen des allgemein guten Zustands von Wohnmobilen wurde die früher bestehende jährliche Untersuchungspflicht für diese Fahrzeugkategorie den Intervallzeiten von Pkws angepasst. Für Oldtimer empfiehlt die Arbeitsgruppe, dass diese von den Änderungen ausgenommen werden sollten, da sich diese Fahrzeuge allgemein in einem guten technischen Zustand befinden.

Unter Würdigung dieser Feststellungen ist für Pkws, leichte Nutzfahrzeuge und Wohnmobile als Faustformel für die Prüfintervalle 4 : 3 : 2 : 1... Jahre denkbar, denn natürlich ist jedes Unfallopfer eines zuviel. Eine Neuausrichtung der Prüfintervalle darf aber die Kosten für den Kfz-Halter in der Gesamtlebensdauer seines Fahrzeuges nicht erhöhen.

Da der Abschlussbericht allerdings aus dem November 2002 datiert, wurde Minister Tiefensee gebeten, diese Studie zu aktualisieren. Erst wenn diese vorliegt, können die Überlegungen zur Änderung der TÜV-Intervalle präzisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer