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Frage von Sibylle H. •

Frage an Dirk Fischer von Sibylle H. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Fischer,

zur geplanten Gesundheitsreform habe ich einige Fragen:
h schon erfolgt, weil Privatversicherte deutlich höhere Steuern zahlen und mit den Honorareinnahmen aus der Warum redet die SPD davon, einen "sozialen Ausgleich" zwischen PKV und GKV zu schaffen?
Der soziale Ausgleich ist docPKV die Patientenbehandlung der GKVpatienten quersubventioniert wird.
Warum wird dann ein gut funktionierendes System kaputtgemacht?
Es führt doch dazu, daß wieder durch eine "Reform" viele Arbeitsplätze vernichtet werden, was wiederum zur Reduzierung der Steuereinnahmen führt.

MIt freundlichem Gruß

Sibylle Hirt-Reger

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hirt-Reger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02.01.2007, in der Sie sich für den Erhalt der privaten Krankenversicherung (PKV) aussprechen.

Wie Sie wissen, hat die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sich in dem zurückliegenden Wahlkampf ausdrücklich gegen eine Bürgerversicherung ausgesprochen. Wir sind stattdessen mit dem Konzept einer solidarischen Gesundheitsprämie angetreten. Die Bundestagswahl hat aber ein Ergebnis zutage gefördert, das eine Realisierung der solidarischen Gesundheitsprämie nicht erlaubt. Die SPD lehnt die solidarische Gesundheitsprämie ab. Deshalb sind Union und SPD bestrebt gewesen, zwischen ihren beiden Konzepten einen dritten Weg zu beschreiten. Dies ist uns mit dem Fondsmodell gelungen.

Das Fondsmodell verhindert gerade, dass die private Krankenversicherung durch die Einführung einer Bürgerversicherung abgeschafft wird. Die PKV mit ihrem Vollversicherungssortiment bleibt erhalten. Die PKV kann weiterhin risikoäquivalente Prämien kalkulieren, die sie für jeden ihrer Versicherten erhebt.

Auch eine von der SPD angedachte Beteiligung der privaten Krankenversicherung am Risikostrukturausgleich der gesetzlichen Krankenkassen konnte verhindert werden. Ein Risikoausgleich ist jetzt nur innerhalb der privaten Krankenversicherung vorgesehen. Er ist notwendig für den Basistarif, der anders als die Vollversicherungstarife keine Kalkulation nach dem Krankheitsrisiko des zu Versichernden kennt. Um hier eine ausreichende Finanzierung und eine ungleiche Belastung der privaten Unternehmen mit dem Morbiditätsrisiko ihrer Versicherten zu vermeiden, ist der Risikoausgleich zwingend geboten.

Der Basistarif ist eingeführt worden, um ehemals PKV-Versicherten, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, eine Rückkehr in die PKV zu ermöglichen. Die Alternative hätte in einer Pflicht zur Versicherung auch in privaten Krankenversicherungen bestanden. Die Pflicht zur Versicherung in der privaten Krankenversicherung hätte sehr viel mehr ein Einfallstor für die Einführung der Bürgerversicherung sein können, als dies der jetzt vorgesehene Basistarif ist. Dieser wird im Übrigen auch mit Altersrückstellungen kalkuliert. Insofern wird bei ihm wie beim Vollversicherungstarif an der Generationengerechtigkeit festgehalten.

Auch die Wahlfreiheit zwischen den einzelnen Tarifen in der PKV bleibt erhalten. Jeder PKV-Versicherte kann zwischen Basistarif und Vollversicherungstarif wählen. Darüber hinaus wird die Wahlfreiheit der PKV-Versicherten sogar erweitert. Sie können jetzt auch zwischen einzelnen PKV-Unternehmen wählen, ohne ihre Altersrückstellungen ganz zu verlieren.

Von einer Zerschlagung der PKV kann mithin keine Rede sein kann. Die Union hat sich immer dafür eingesetzt, dass die PKV als eine wichtige Säule des Gesundheitssystems erhalten bleibt.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer