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Frage von Constantin C. •

Frage an Dirk Fischer von Constantin C. bezüglich Familie

Sehr geehrter Herr Fischer,

vor Kurzem hat der Bundestag mal wieder die gleichgeschlechtliche Ehe oder "Ehe für alle" debattiert. In der Debatte hat Ihre Bundestagskollegin aus der SPD, Frau Scho-Antwerpes, die Haltung der CDU stark kritisiert.

Daher würde es mich interessieren mit welcher Begründung sich die CDU heutzutage immer noch der Öffnung der gesetzlichen Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verwehrt. Scheinargumente wie der Schutz oder die Förderung von Kindern haben dabei keine Stichfestigkeit, wenn man bedenkt das kinderlose heterosexuelle Paare heiraten können und dass Studie nach Studie belegt, dass Kinder die in gleichgeschlechtlichen Haushalten aufwachsen keine Nachteile haben.
Auch religiöse Grunde haben für einen gesetzlichen Ehevertrag keine Bedeutung.

Ich würde mich daher freuen, wenn Sie die Haltung weiter Teile der CDU begründen können und Ihre eigenen Sicht auf die Situation erläutern.

Mit freundlichen Grüßen

Constantin Calavrezos

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Calavrezos,

gerne erläutere ich Ihnen meinen persönlichen Standpunkt.

In Deutschland haben gleichgeschlechtliche Partner bereits seit über 15 Jahren die Möglichkeit ihrer Beziehung einen rechtlichen Rahmen zu geben, was ich sehr begrüße, da sie ja in jeder Hinsicht Verantwortung füreinander tragen wollen. Sie können eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Diese ist im Vergleich zur standesamtlichen Trauung mit den gleichen Pflichten, aber weniger Rechten ausgestattet. Hierzu trat am 1. August 2001 das Lebenspartnerschaftsgesetz in Kraft.

Um die Schlechterstellung von Lebenspartnerinnen und Lebenspartnern zu beseitigen, wurden in der Folgezeit weitere Anpassungen, unter anderem im Erbschafts- und Grunderwerbsteuer-, Beamten- und Adoptionsrecht vorgenommen. So wurde beispielsweise 2013 das steuerlich günstigere Ehegattensplitting auf gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften ausgedehnt und 2014 die sogenannte Sukzessivadoption eingeführt, so dass Lesben und Schwule ein Kind adoptieren können, wenn es von einem der Partner aus einer früheren Verbindung stammt oder in dieser adoptiert worden ist. Die fortschreitende rechtliche Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften mit der standesamtlichen Trauung zwischen Mann und Frau begrüße ich ausdrücklich. Diskussionsbedarf sehe ich allerdings im Bereich der Volladoption, da hier ausschließlich das Kindeswohl maßgeblich sein sollte. Über eine Anpassung des Adoptionsrechts wird der Bundestag gesondert zu entscheiden haben.

Ich trete zudem dafür ein, dass die standesamtliche Trauung gleichgeschlechtlicher Paare nicht mit dem biblischen „Ehe“-Begriff gleichgesetzt werden sollte. Denn meine persönliche Sicht ist, dass nach dem biblischen Verständnis der Christen der Begriff „Ehe“ nur die Verbindung vor Gott zwischen Mann und Frau umfassen kann, was zugleich das Fortbestehen der Gesellschaft garantiert. „Seid fruchtbar und mehret euch“ heißt es im Ersten Buch Mose. Eine gleichgeschlechtliche „Eheschließung“, die gleichberechtigt zur christlichen Eheschließung steht, ist in meinen Augen daher nicht möglich. Eine kirchliche Eheschließung kommt zwar nach meinem Verständnis nicht in Frage, jedoch bin ich persönlich dafür, dass auch der gemeinsame Lebensweg und die Verantwortung füreinander eines gleichgeschlechtlichen Paares kirchlich gesegnet werden kann und sollte.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer