Frage an Dirk Fischer von Renate K.
Sehr geehrter Herr Fischer,
in Ihren standarisierten Antworten haben Sie in keiner Weise Stellung bezogen was Sie über Fracking denken und wie Sie abstimmen werden.
In Eagle-Ford, Housten, ist seit dem Beginn von Fracking jeden Tag alles mit einer dicken Staubschicht bedeckt, nachts ist es taghell, die Ölfirmen verbrennen das Gas, weil eine Pipeline zu teuer ist, da der Gaspreis zu niedrig ist. Das Trinkwasser macht schwarze Ränder im Glas und das wollen Sie eventuell den Bürgern zumuten? Es geht doch wie immer um Geld für die Firmen und nicht um die Gesundheit der Bürger und Lebewesen. Von diesen Bürgern beziehen Sie Ihr Gehalt und wenn man es richtig sieht, sind Sie unser Angestellter. Aber die kann man auch "feuern". Ich bin seit 40 Jahren CDU Wählerin, aber eine Entscheidung zu Gunsten von Fracking kann ich nicht akzeptieren.
Es gibt noch genug Öl und Gas, warum muß dann Fracking sein?
Mit freundlichen Grüßen
Renate Kohlhage
Sehr geehrte Frau Kohlhage,
das am letzten Freitag verabschiedete „Gesetz zur Änderung wasser- und naturschutzrechtlicher Vorschriften zur Untersagung und zur Risikominimierung bei den Verfahren der Fracking-Technologie“ wird die von Ihnen beschriebenen Fracking-Auswirkungen glücklicherweise verhindern. Denn durch das Gesetz wird unkonventionelles Fracking, d. h. Gewinn von Erdgas aus Schiefergestein und Kohleflözen, in Deutschland unbefristet verboten. Das seit vielen Jahrzehnten in Deutschland bereits angewandte konventionelle Fracking (Erdgasförderung aus Sandgestein) in tiefen geologischen Formationen bleibt erlaubt, aber der Rechtsrahmen dafür wird erheblich verschärft. Ich begrüße daher ausdrücklich, dass der Schutz der Gesundheit der Menschen, der Umwelt und des Trinkwassers in den im Gesetzespaket vereinbarten Details ausdrücklich sichtbar wird:
- Fracking jeglicher Art wird in sensiblen Gebieten wie Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten sowie an Seen und Talsperren zur Trinkwassergewinnung vollständig verboten. Brunnen, aus denen Wasser zur Verwendung in Lebensmittel gewonnen wird, werden ebenfalls in die Ausschlussgebiete einbezogen.
- Die Bundesländer können darüber hinaus an weiteren sensiblen Trinkwasserentnahmestellen Verbote erlassen, zum Beispiel zum Schutz von privaten Mineral- und Brauereibrunnen und Heilquellen.
- In Nationalparks und Naturschutzgebieten wird die Errichtung von Anlagen zum Einsatz der Fracking-Technologie untersagt.
- Vorranggebiete für die künftige Gewinnung von Trinkwasser können von den Ländern über die Raumordnung als Ausschlussgebiete festgelegt werden.
- Für jede Form von Fracking wird künftig eine vollständige Umweltverträglichkeitsprüfung mit umfassender Bürgerbeteiligung verpflichtend eingeführt.
- Die Wasserbehörden werden künftig ein Vetorecht bei den Genehmigungen haben.
- Fracking-Gemische dürfen künftig keine giftigen Stoffe enthalten, zudem müssen die eingesetzten Stoffe umfassend offengelegt werden.
Das Verpressen von Lagerstättenwasser wird künftig grundsätzlich verboten sein. Ausnahmen sollen nur in den Fällen möglich sein, bei denen der sichere Einschluss in druckabgesenkte kohlenwasserstoffhaltige Gesteinsformationen gewährleistet ist. Verpresst werden darf das Lagerstättenwasser also nur in solche geologischen Formationen und Tiefen, aus denen es gefördert wurde. Zudem wird bei der Verpressung der Stand der Technik gefordert, also die beste zum Zeitpunkt verfügbare Technik. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung wird auch hier Pflicht sein.
Verschärft wird auch das Bergschadensrecht. So wird die Beweislast für mögliche Bergschäden auch bei der Erdgas- und Erdölförderung sowie bei Kavernenspeichern den Unternehmen auferlegt.
Zwischen Fracking zur Erdgas- oder Erdölförderung wird nicht unterschieden. Es gelten künftig die gleichen strengen Anforderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer