Frage an Dirk Fischer von Dirk B.
Sehr geehrter Herr Fischer,
über die seite "Abgeordnetenwatch" habe ich erfahren, dass Sie gegen den Gesetzesentwurf zum Verbot des Fracking Verfahrens gestimmt haben.
In erster Linie bin ich entsetzt über das Ergebnis der Abstimmung, habe jedoch gelernt, dass es interessant ist, die Hintergründe der Dinge zu beleuchten. Um dies zu tun, möchte ich Sie mit dieser Email fragen, was Sie dazu bewogen hat, dem Gesetzesentwurf zum Verbot für Fracking nicht zuzustimmen. Die Riskien für Gesundheit um Umwelt, die dieses Verfahren birgt, sind breit diskutiert worden und dürften meiner Meinung nach klar sein. Vorteilhaft ist dieses Verfahren der Rohstoffgewinnung, wenn man sich unabhängig von Exporten machen möchte - was, meiner Meinung nach angesichts der in Deutschland förderbaren Menge im Verhältnis zum Verbrauch zu keiner Unabhängigkeit führen kann. Also bleibt für mich unterm Strich eher Unverständnis bezüglich Ihrer Abstimmung und daher möchte ich, um Ihre Beweggründe verstehen zu können, Sie bitten, mir diese kurz zu erläutern.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Dirk Bode
Sehr geehrter Herr Bode,
vielen Dank für Ihre Zuschrift über abgeordnetenwatch.
Ich darf Ihnen ausführen, dass die Entscheidung für oder gegen Fracking nicht letzten Donnerstag gefällt worden ist. Bei den am 28. April 2016 stattgefundenen namentlichen Abstimmungen handelte es sich lediglich um zwei Anträge der Opposition. Auch das bereits 2015 im Kabinett eingebrachte und intensiv diskutierte Regelungspaket der Bundesregierung zu Fracking war nicht Gegenstand der Abstimmungen. Da dieses geplante Fracking-Gesetzespaket in Sachen Umweltschutz detaillierter und weitgehender sein wird, als dies einzelne Anträge sicherstellen können, haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Antrag der Grünen abgelehnt bzw. das Votum des Ausschusses für Wirtschaft und Energie bestätigt, der ebenfalls eine Ablehnung des Antrags der Fraktion Die Linke empfahl. Dieses von den SPD-geführten Ministerien Umwelt und Wirtschaft ausgearbeitete Regelungspaket sieht umfassende Änderungen unter anderem am Wasserhaushaltsgesetz, dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Bundesberggesetz vor. Diese führen bereits zu einer massiven Verschärfung der Anforderungen an den Einsatz der Fracking-Technologie.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer