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Frage von Karl-Jürgen H. •

Frage an Dirk Fischer von Karl-Jürgen H. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen

Sehr geehrter Herr Fischer,

die Erfahrung lehrt, dass Luftangriffe gegen eingegrabene Truppen nicht viel bewirken. Besonders dann nicht, wenn sie sich wie die Truppen des IS in alter Guerillataktik unter die Zivilbevölkerung mischen und angreifen, wenn das Wetter gerade keine Luftangriffe zulässt (vgl. tagesschau.de vom 1.12.2015.) Schließlich will niemand die Zivilbevölkerung in den vom Gegner kontrollierten Gebieten durch Flächenbombardements dezimieren.

Eine Wirkungslosigkeit von Luftangriffen ist umso mehr zu befürchten, als dem Nachbarland Türkei nicht nur wie heute von Herrn Putin sondern schon lange auch von westlichen Medien immer wieder vorgeworfen wird, ein doppeltes Spiel zu spielen und die Aktivitäten der IS auf türkischem Territorium zu dulden, mit dem IS über verschlungene Pfade Handel zu treiben und die Versorgung der IS mit Waren, Geld und Waffen nicht zu unterbinden. (Die Grenzen zu Saudi-Arabien und Jordanien sind hermetisch abgeriegelt, die viel kürzere Grenze zur Türkei nicht.) Und die Propagandamaschine des IS läuft unbehelligt und ganz offen auf US-amerikanischen Servern (vgl. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sascha-lobo-ueber-die-irrationale-ausweitung-der-ueberwachung-a-1064508.html )

Welchen militärischen Sinn sehen Sie unter diesen Umständen in den französischen Luftangriffen gegen den IS, die jetzt von Deutschland unterstützt werden sollen und durch die die Terrorgefahr in Deutschland gewiss nicht reduziert wird? Oder ist dies nichts als eine verständliche aber sinnlose Wutreaktion auf die Anschläge in Paris?

Wie werden Sie im Bundestag abstimmen bzw. wovon machen Sie das abhängig?

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Jürgen Hanßmann

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Sehr geehrter Herr Hanßmann,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.

Die anhaltenden Gebietsgewinne (u.a. Eroberung der Grenzstadt al-Hole) des neu gegründeten Militärbündnisses der Syrischen Demokratischen Kräfte gegen den sogenannten "Islamischen Staat" mit Unterstützung der US-Streitkräfte zeigen, dass eine solche koordinierte Luft-Boden-Offensive militärisch erfolgreich sein kann. Luftangriffe der US-Luftstreitkräfte leisten hier einen Beitrag zur Stabilisierung der Bodentruppen von Ortskräften. Das nordsyrische Bündnis wurde und wird zudem vom US-Militär mit Waffen, Munition und Spezialeinheiten zur Beratung unterstützt. Der Kurdenmiliz YPG war es durch die internationale Luftunterstützung möglich, mehrere zehntausend Quadratkilometer Boden gegenüber dem "IS" gutzumachen und bis kurz vor deren Hochburg Rakka vorzudringen.

Der militärische Sinn der deutschen Beteiligung liegt nun darin, die internationale Allianz gegen den "IS", insbesondere Frankreich und den Irak, bei ihren Einsätzen durch Bereitstellung von Luftbetankung, Aufklärung (insbesondere luft-, raum- und seegestützt), seegehendem Schutz und Stabspersonal zu unterstützen. Deutschland hat bereits als Teil der Allianz Ausbildungs- und Ausrüstungshilfe im Nordirak gegenüber den kurdischen Peschmerga sowie zivile Unterstützung im Irak und Syrien geleistet und wird dies auch weiter tun.

Ich habe am vergangenen Freitag für einen Einsatz der Bundeswehr gestimmt, da ich den Antrag der Bundesregierung unterstütze, bewaffnete Streitkräfte in Übereinstimmung mit den verfassungsrechtlichen und völkerrechtlichen Vorgaben für Auslandseinsätze der Bundeswehr zu entsenden. So werden sich Status und Rechte der eingesetzten Kräfte nach dem Völkerrecht, insbesondere der Charta der Vereinten Nationen und dem anwendbaren humanitären Völkerrecht richten, sowie den zwischen Deutschland und anderen Staaten getroffenen bzw. zu treffenden Vereinbarungen hinsichtlich Stationierungen, Versorgung, Koordinierung der Einsatzdurchführung und Regeln für den Einsatz. Der Einsatz deutscher Streitkräfte erfolgt vorrangig im und über dem Operationsgebiet der Terrororganisation IS in Syrien sowie auf dem Territorialgebiet von Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt, sowie im Seegebiet östliches Mittelmeer, Persischer Golf, Rotes Meer und angrenzende Seegebiete. Durch diesen Einsatz deutscher Streitkräfte unterstützt die Bundesrepublik Deutschland die internationale Allianz in ihrem Kampf gegen IS auf der Grundlage des Rechts auf kollektive Selbstverteidigung gemäß Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen. Der Einsatz erfolgt verfassungsrechtlich auf Grundlage des Art. 24 Abs. 2 des Grundgesetzes, wonach der Bund "sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen" kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer