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Frage von Lars G. •

Frage an Dirk Fischer von Lars G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Fischer,

das EU-Parlament in Straßburg hat am 27.10.2015 das Gesetz zur Netzneutralität beschlossen. Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen forderte, bei der Umsetzung der Verordnung in nationales Recht die vagen Formulierungen im Sinne der Netzneutralität zu konkretisieren. Wie sehen Sie die Entscheidung des EU Parlaments und was werden Sie in Ihrer Rolle als Mitglied im Ausschuß für digitale Infrastruktur tun, um diese Vorgabe aus Brüssel zu konkretisieren? Wie wollen sie ein Zwei-Klassen-Internet verhindern?

Mit freundlichen Grüßen
Lars Gerhardt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Gerhardt,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Am 27. Oktober 2015 hat das Europäische Parlament dem Vorschlag für eine Verordnung über Maßnahmen zum europäischen Binnenmarkt der elektronischen Kommunikation und zur Verwirklichung des vernetzten Kontinents (Digital Single Market/DSM-Verordnung) formal zugestimmt.

Im Vorfeld hatte sich die Bundesregierung über das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in das europäische Gesetzgebungsverfahren eingebracht (Link: http://tinyurl.com/plf5ze7 ) und sich klar zur Netzneutralität im offenen Internet bekannt. Dies tut sie auch weiterhin. So möchte die Bundesregierung die Vielfalt und Dynamik des Internets erhalten. „Freies Internet ist unverzichtbarer Baustein moderner Informationsgesellschaften und bietet Raum für die individuelle Entfaltung der Bürgerinnen und Bürger“.

Diese Haltung teilen ich und meine Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur.

Die Verordnung ermöglicht es, dass die Netzneutralität im offenen Internet erstmals europaweit gesichert wird. Sie tritt zum 30. April 2016 in Kraft.

Zur Erläuterung der Inhalte der VO (Quelle: BMWi):

Für das offene Internet soll künftig eine klare gesetzliche Regel der Neutralität gelten, das heißt alle im offenen Internet übertragenen Datenpakete müssen gleich behandelt werden. Die Internetnutzer sollen erstmals ein Recht auf diskriminierungsfreie Datenübertragung erhalten.

Für "Spezialdienste", die von einem Anbieter parallel zum offenen Internet erbracht werden, sollen ab sofort klare Maßgaben gelten: Spezialdienste sollen nur bei ausreichenden Netzkapazitäten erbracht werden dürfen und keinen Nachteil oder gar Ersatz für das offene Internet darstellen. Spezialdienste müssen demnach mit Netzausbau einhergehen, sollen die Dynamik und Vielfalt des Internets aber nicht beeinträchtigen.

Diese inhaltlichen Bestimmungen zum offenen Internet, zu Spezialdiensten und deren Verhältnis zueinander werden an eine wirksame Überwachung (Ex-post-Kontrolle) durch die Regulierungsbehörden geknüpft. In Deutschland ist dies die Bundesnetzagentur. Die Regulierungsbehörden sollen darauf achten, dass die Verfügbarkeit und die Qualität von Internetzugangsdiensten durch Spezialdienste nicht beeinträchtigt werden. Damit die Endnutzer auch weiterhin in den Genuss einer zeitgemäßen Qualität des Internetzugangs kommen, sollen die Regulierungsbehörden dabei auch den Fortschritt der Technik berücksichtigen.

Die Einigung enthält einen starken Grundsatz der Gleichbehandlung allen Verkehrs für das offene Internet. Netzwerkmanagement ist nur ausnahmsweise möglich, wenn dies technisch geboten ist oder im Falle streng umrissener und klar festgelegter Ausnahmen im öffentlichen Interesse - wie z. B. bei einer Bedrohung der Netzsicherheit.

Unternehmen haben parallel dazu wie bislang auch die Möglichkeit, bandbreitensensible Daten und Anwendungen verlässlich und mit garantierten Qualitätsmerkmalen zu übertragen. Um das offene Internet nicht zu gefährden, werden für diese Übertragung von qualitätsgesicherten Diensten erstmalig Leitplanken eingezogen. Insbesondere dürfen diese Dienste nur bei ausreichenden Netzkapazitäten angeboten werden.

Darüber hinaus bekommt der Endnutzer mehr Rechte, die dabei helfen werden, den Zugang zu Inhalten und Anwendungen und dessen generelle Qualität sicherzustellen. Neben dem Recht auf Wahlfreiheit bezüglich der Anwendungen und Endgeräte, die der Endnutzer verwendet, sollen Endnutzer künftig auch bessere Informationen über realistische Übertragungsgeschwindigkeiten ihres Internetzugangs erhalten.

Aus meiner Sicht darf es nicht dazu kommen, dass Spezialdiensten ein Vorrang bei drohender Netzüberlastung gewährt wird. Dies muss die Bundesnetzagentur sicherstellen, damit Provider keine Dienste bevorzugen. Ein Zwei-Klassen-Internet gilt es zu verhindern.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer