Portrait von Dirk Fischer
Dirk Fischer
CDU
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Dirk Fischer zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Bernd P. •

Frage an Dirk Fischer von Bernd P. bezüglich Recht

Hallo,

Wie können sie ernsthaft für die Vorratsdatenspeicherung sein? Wie können sie andere wegen Verstoßes gegen Grundrechte anklagen und selber einen solchen begehen?? Normalerweise müssten alle Abgeordnete die trotz des Wissens um deren unvereinbarkeit mit Grundgesetz und Grundrechten dafür stimmen wegen landesverrat angeklagt werden. Ein weiterer Versuch die Demokratie zu unterhölen.

Ich werde mir ihr abstimmverhalten merken, ich werde nicht mehr für die SPD stimmen. Ja, das hat für sie Auswirkungen, ich komme aus ihrem Wahlkreis und sie hatten auch meine Stimme.

MfG

Portrait von Dirk Fischer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Podey,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.

Zur Aufklärung schwerer Straftaten sollen Verbindungsdaten künftig für kurze Zeit gespeichert werden. Dies ermöglicht das am Freitag mit großer Mehrheit vom Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten.

In der digitalen Sphäre braucht unser Rechtsstaat dieses Instrument zur Aufklärung von Verbrechen. Das Gesetz setzt aus meiner Sicht enge rechtliche Grenzen für die Nutzung der Daten und strenge Anforderungen an die Datensicherheit. Sicher greift der Gesetzgeber damit in die Grundrechte ein. Doch wir gehen verantwortungsvoll damit um. Wir bleiben mit dem Gesetz weit hinter dem zulässigen Rahmen zurück, der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2010 zum Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ergibt.

Es gibt aus meiner Sicht und aus Sicht der Regierungskoalition keinen Gegensatz von Freiheit und Sicherheit. Ohne Sicherheit gibt es keine Freiheit. Unsere Aufgabe ist es, das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit zu lösen. Mit dem Gesetz ist uns das gelungen. Das sieht auch die SPD so.

Wichtig zu betonen ist, was in einigen Medienberichten und Kommentaren falsch dargestellt wurde und wird, dass Kommunikationsinhalte, also Gespräche selbst, nicht erfasst werden, da das Bundesverfassungsgericht schon 2010 einen engen Rahmen vorgegeben hat. Das neue Gesetz sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen Verbindungsdaten wie Telefonnummern, Zeitpunkt und Dauer von Anrufen sowie IP-Adressen von Computern künftig zehn Wochen speichern. Für Handy-Standortdaten gilt eine kürzere Frist von vier Wochen. Verkehrsdaten von E-Mails sind gänzlich ausgenommen.

Wie Sie daher ersehen können, legt der Staat keine massenhafte Datensammlung an. Telekommunikationsunternehmen speichern bereits die Daten von Bürgern, zum Beispiel für das Erstellen von Rechnungen.

Auch ist bereits heute nach richterlichem Beschluss ein Zugriff auf die Daten erlaubt. Allerdings hängt es im Augenblick vom Zufall ab, ob die Daten noch verfügbar sind. Zufälligkeit ist aber kein gültiges Rechtsprinzip. Wir stellen den Täter nicht über den Opferschutz. Wir lassen nicht zu, dass Täter unbehelligt schwerste Verbrechen mit ihrem Smartphone planen können, Strafverfolgungsbehörden aber Verbrechen auf der Schreibmaschine und mit Kohlepapier aufklären sollen. In einem Rechtsstaat darf es nicht dazu kommen, dass Schwerstkriminelle gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Vorteil sind.

Der Straftatenkatalog lehnt sich nun eng an die Regelung zur Wohnraumüberwachung an. Nur bei besonders schweren Taten – wie bei Mord und Totschlag, schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern, bei gewerbsmäßiger oder bandenmäßiger Verbreitung von Kinderpornografie, bei verschiedenen Staatsschutzdelikten, bei Brandstiftung, Menschenraub und Menschenhandel, bei besonders schweren Fällen des Raubs und der räuberischen Erpressung – ist also die Erhebung der Daten zulässig.

Ermittlungsbehörden dürfen die Daten nur nach einer entsprechenden Richterentscheidung im Einzelfall und zur Aufklärung bestimmter schwerer Straftaten nutzen. Es gilt hier der Richtervorbehalt!

Der Richtervorbehalt gilt ausnahmslos, so dass es keine Eilkompetenz der Staatsanwaltschaft gibt. Das bedeutet, dass nicht einmal die Staatsanwaltschaft bei Gefahr im Verzug die Maßnahme anordnen kann. So können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger Tatmittel erheblich erleichtert und wahrscheinlich zeitlich verkürzt werden.

Was die Datensicherheit angeht, so müssen die Daten in Deutschland gespeichert und nach Ablauf der Frist wieder gelöscht werden. Für die sogenannten Berufsgeheimnisträger – also Ärzte, Anwälte oder Steuerberater - gibt es ein Erhebungsverbot der Daten.

Sicherheitsexperten – insbesondere die Strafermittler - haben stets auf die Wiedereinführung einer Speicherung von Verbindungsdaten gedrungen. Auf einem Kongress der Unionsfraktion über die Nutzung von Verbindungsdaten zur Verbrechensbekämpfung im Februar erklärten Experten, grundsätzlich nur mit diesen Daten könnten Fahnder beispielsweise nachvollziehen, mit wem Terroristen telefonieren oder wer sich Kinderpornografie im Netz anschaut. Gerade die IP-Adresse ist den Experten zufolge häufig die einzige Spur zu Tätern, besonders in Fällen von Internetkriminalität.

Bei der Erhebung und Auswertung von Telekommunikationsverbindungsdaten ist aus der mehrjährig andauernden Auswertungspraxis bisher kein einziger Missbrauchsfall bekannt geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer