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Frage von Jan S. •

Frage an Dirk Fischer von Jan S. bezüglich Verkehr

Die Kosten für die Erneuerung unserer Straßen wird immer höher. Auch die Einnahmen aus der PKW-Maut werden nur einen kleinen Teil beitragen können. Die Frage ist wie kann der Staat Infrastrukturprojekte zukünftig finanzieren? Eine Lösung könnte die Weiterentwicklung von Public-Private Partnership Projekten sein. Hier sehe ich aber die Gefahr, daß diese Projekte dann wieder benutzt werden um Gewinn zu machen und die Nutzer zu stark belastet werden. Wie kann die Politik dieser Gefahr vorbeugen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Stephan,

vielen Dank für Ihre Anfrage über abgeordnetenwatch.de.

Unter dem Sammelbegriff der Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) werden sehr unterschiedliche Ausprägungen der langfristigen, vertraglich geregelten Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichem Auftraggeber und einem privatem Auftragnehmer verstanden. Bei ÖPP-Projekten im Bundesfernstraßenbereich schaltet der Konzessions- bzw. Auftraggeber eine Art Generalunternehmer ein, der die Leistungen Planen, Bauen, Erhalten, Betreiben und anteilige Finanzierung in seinem Auftrag erbringt. Die Vertragslaufzeit richtet sich nach den Projektgegebenheiten. Der Bund bleibt Eigentümer und Straßenbaulastträger der Konzessions- bzw. Vertragsstrecke eines ÖPP-Projekts auf BAB.

ÖPP-Projekte können bei geeignetem Projektzuschnitt potenziell eine gute Alternative zur konventionellen Beschaffungsvariante sein. Bei jedem potentiellen ÖPP-Projekt muss und wird vorher genau bewertet, ob ÖPP überhaupt in Betracht kommt oder ob eine konventionelle Beschaffung vorteilhafter ist.

Maßgeblich für die Auswahl der Beschaffungsvariante ist die Wirtschaftlichkeit, die durch Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen nachzuweisen ist und bei der konventionelle und alternative Beschaffungsvariante wertneutral und ergebnisoffen gegenübergestellt werden. Ob sich mit ÖPP-Modellen die erwarteten Vorteile auch realisieren lassen, kann nicht generell, sondern nur im Einzelfall mittels Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen geprüft und bewertet werden. Diese sollten nach einheitlichen Maßstäben und Verfahren erfolgen und eine umfassende, realistische Wirtschaftlichkeitsbeurteilung der betrachteten Beschaffungsvarianten ermöglichen. Es ist also bereits bei der Auswahl der Beschaffungsvariante ausgeschlossen, dass eine einseitige Bevorteilung der privaten Bieterseite geschieht.

Weiterhin wird bereits durch die Ausgestaltung der Verträge eine einseitige Gewinnmitnahme durch private Auftragnehmer zu Lasten der Straßennutzer ausgeschlossen. Darauf achtet die öffentliche Hand, wenn sie die langjährigen Verträge abschließt.

Das Bieterverfahren garantiert zudem, dass für die Projekterfüllung ein passender Projektpartner gefunden wird, der eine kostengünstige Auftragsübernahme gewährleistet.

Ich hoffe, dass ich Ihre Frage damit beantwortet habe.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer