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Frage von Bjoern S. •

Frage an Dirk Fischer von Bjoern S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Fischer,

ich habe in den letzten Tagen mit ungläubigem Staunen verfolgt, wie der BND seine parlamentarischen Kontrolleure offenbar systematisch und wissentlich belogen hat ( http://www.spiegel.de/politik/deutschland/nsa-bundesnachrichtendienst-koennte-bundestag-getaeuscht-haben-a-1030442.html ).

Sie sind der Bundestagsabgeordnete meines Wahlkreises. Gibt es von Seiten der Bundesregierung einen Ansatz, mit dem eine erfolgreiche Kontrolle des BNDs hergestellt werden kann? Wie sieht dieser Ansatz aus?

Mit freundlichen Grüßen, Bjoern Sjut

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Sjut,

vielen Dank für Ihre Frage über abgeordnetenwatch.de.

Zurzeit bemüht sich die Bundesregierung um die Aufklärung des Sachverhalts. Bisher ist in nur von einem Verdacht auf Wirtschaftsspionage die Rede, dies bedarf zunächst einer genauen Prüfung.

Zu Ihrer Frage: Für die Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) zuständig und überwacht den Bundesnachrichtendienst (BND), den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Diesem Gremium gehören neun Mitglieder des Deutschen Bundestages an.

Die Bundesregierung ist verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeine Tätigkeit der Nachrichtendienste und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten. Auf Verlangen des Gremiums hat sie auch über sonstige Vorgänge zu berichten. Das Gremium kann unter anderem Akten und Dateien der Nachrichtendienste einsehen, Befragungen von Angehörigen der Nachrichtendienste durchführen und hat Zutritt zu allen Dienststellen der Nachrichtendienste. In Einzelfällen kann es mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder einen Sachverständigen beauftragen, zur Wahrnehmung seiner Kontrollaufgaben Untersuchungen durchzuführen.

Über seine Kontrolltätigkeit erstattet das Gremium dem Bundestag zur Mitte und am Ende der Wahlperiode Bericht. Ferner können einzelne Vorgänge öffentlich bewertet werden, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder des Gremiums vorher zugestimmt haben. Im Übrigen unterliegen die Beratungen des PKGr strikter Geheimhaltung.

Ich selbst bin nicht Mitglied des PKGr, so dass mir die entsprechenden Berichte der Bundesregierung, die die Tätigkeiten der Nachrichtendienste betreffen, nicht vorliegen.

Weitere Informationen zum PKGr können Sie aber folgender Infoseite des Bundestages entnehmen, u.a. bezüglich der Rechtsgrundlagen, der Mitglieder des PKGr und der bisherigen Arbeit des Gremiums: https://www.bundestag.de/bundestag/gremien18/pkgr

Die gegenwärtige Sicherheitsdebatte wird auch eine kritische Bewertung der Arbeit des BND und der stattgefundenen Kontrolltätigkeit des PKGr umschließen.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer