Frage an Dirk Fischer von Stefan B. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Fischer,
Sie werden als der Verkehrsexperte der CDU aufgeführt weshalb ich denke Sie können mir erklären warum Führerscheininhaber die vor dem 1.4.1980 Ihren FS Klasse 3 gemacht haben die Fahrerlaubnis für ein 125ccm Motorroller o.ä. haben, Führerscheininhabern die nach diesem Datum Ihren Führerschein erworben haben aber über 20-30 Jahre Fahrpraxis haben diese Erweiterung hingegen verwehrt wird.
Wie kann es sein, das es hier eine Stichtagsregelung gibt die einen Teil der FS-Inhaber begünstigt, andere hingegen vorsätzlich benachteiligt ? Ist der Rentner mit 80 etwas der bessere Autofahrer das er diesen Bonus verdient hätte ? Oder war diese Regelung wieder mal eine Wahlgeschenk um Wählerstimmen abzuschöpfen ?
Ich gehöre zu den Nicht-Begünstigten, denn als Jahrgang 1963 konnte den FS Klasse nicht vor dem 1.4.1980 ablegen (FS mit 17 war damals noch kein Thema). Jedoch machte ich am 7.5.79 den FS Klasse 5 und am 1.9.1981 den FS Klasse 3. Schätzungsweise bin ich seitdem mehrere 100.000 Kilometer gefahren. Während meiner Studienzeit hatte auch den Personenbeförderungsschein (Taxi) und der Sportboot-Führerschein Binnen berechtigt mich zum Führen von Segel- und Motorbooten.
Kurzum ich besitze hinreichende Fahrpraxis und mit 51 Jahren sicher auch ausreichend Verantwortungsgefühl um ein 125er Automatik-Roller unfallfrei im Straßenverkehr zu bewegen. Darf ich nach derzeitiger Regelung aber nur gg ca. 2.000 € "Aufpreis" für den kompletten FS A/A1 - ansonsten mache ich mich strafbar mit FS Verlust. Toll !
Blickt man über die Landesgrenzen, z.B nach Österreich oder in die Schweiz, werden dort wesentlich fairere Regelungen angewendet und ich möchte Sie und Ihre Kollegen auffordern auch in Deutschland nachvollziehbare Regelungen einzuführen die keinen Bürger wissentlich benachteiligt.
Tun Sie was die Umwelt, denn weniger Verbrauch = weniger Schadstoffe und das wollen wir doch alle.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Beck
Sehr geehrter Herr Beck,
vielen Dank für Ihre Frage.
Ab 1999 wurden die in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 durch die internationalen Führerscheinklassen A, B, C, D und E abgelöst. Die Umschreibung der bisherige Klasse 3 erfolgt auf die neuen Fahrerlaubnisklassen B, BE, C1, C1E, M, S und L.
Ist die Klasse 3 vor dem 1. April 1980 ausgestellt, kommt zusätzlich noch die Klasse A1 Krafträder mit nicht mehr als 125 cm³ ohne Einschränkungen hinzu. Das Datum leitet sich aus der damaligen Änderung des deutschen Führerscheinrechtes zur Umsetzung europarechtlicher Vorschriften ab. Leider fallen Sie mit dem Führerscheinerwerb am 1.9.1980 nicht mehr unter diese Stichtagsregelung.
Der Gesetzgeber hat eine separate praktische Fahrprüfung vorgesehen, wenn Sie die Klasse A1 führen möchten.
Ich empfehle Ihnen, sich an ihre örtliche Fahrschule zu wenden, die Ihnen noch genauere Auskunft über die Anerkennung der alten Führerscheinklassen geben kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer