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Dirk Fischer
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Frage von Rolf S. •

Frage an Dirk Fischer von Rolf S. bezüglich Gesundheit

Zitat "Derweil hat der CDU-Verkehrsexperte Dirk Fischer eine Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht für sensible Berufe angeregt. Piloten müssten "zu Ärzten gehen, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden", zitierte die "Rheinische Post" den Politiker. Diese Ärzte müssten "gegenüber dem Arbeitgeber und dem Luftfahrtbundesamt von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden sein", forderte Fischer." Zitat Ende Quelle: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/germanwings-absturz-polizei-setzt-sonderkommission-alpen-ein-a-1026185.html

Sehr geehrter Herr Fischer,

halten Sie es auch für angebracht, die ärztliche Schweigepflicht für Politiker zu lockern? z.B. um Politiker mit auffälligem "Neigungen" bzw. Erpressbarkeit wegen Drogenkonsum, Pädophile schneller zu enttarnen?

Beispiel
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/michael-hartmann-spd-abgeordneter-gesteht-konsum-vom-crystal-meth-a-980096.html

http://www.tagesschau.de/ausland/kindesmissbrauch-102.html

Aber auch bei sonstigen Psychischen Erkrankungen wo entsprechende Personen installiert an den Schaltzentren der Macht viel schaden für das Land anrichten?

Beispiel
Zitat "Neueren Untersuchungen zufolge sind Menschen mit einer narzisstischen oder psychopathischen Persönlichkeit etwa drei- bis viermal häufiger in Machtpositionen vertreten als im Bevölkerungsdurchschnitt." Zitat Ende

Quelle:
http://www.zeit.de/karriere/beruf/2014-05/psychopathen-interview-psychologe-jens-hoffmann

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schneider,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.

Ich verweise hiermit auf meine Antwort vom 5.5.15 an Herrn Greuel zur gleichen Frage:

Dass ich Piloten in meinem Pressezitat als "sensible Berufsgruppe" bezeichnet habe, steht eindeutig in Zusammenhang mit dem Flugzeugunglück in Südfrankreich. Weitere Berufsgruppen habe ich in diesem Kontext nicht genannt, diese könnten aber ebenfalls Gegenstand von Risikoabwägungen werden.

Aus meiner Sicht muss in den kommenden Monaten geklärt werden, ob Ärztinnen und Ärzte bei der Flugtauglichkeitsuntersuchung von der Schweigepflicht entbunden sind oder entbunden werden können, um an den Arbeitgeber Informationen weitergeben zu dürfen, die für die Berufsausübung von Pilotinnen und Piloten relevant sind. Es geht in diesem Zusammenhang um die Anwendung des Regel-Ausnahme-Prinzips unter Risikoabwägung. Dieses Prinzip muss sich im Gesetz, in der Rechtsprechung und im ärztlichen Standesrecht niederschlagen. Es sollte eine gesetzliche Regelung gefunden werden, die für alle Luftfahrtunternehmen gilt.

Alle Überlegungen sind jedoch zunächst einmal als vorläufig zu betrachten. Es gilt, die Ergebnisse der nach dem Absturz eingerichteten Task Force des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Leitung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer