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Frage von Karsten L. •

Frage an Dirk Fischer von Karsten L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Fischer,

wenn ich die Nachrichtenportale im Internet richtig verstehe, haben sie eine Aufhebung oder Lockerung der ärztlichen Schweigepflicht gefordert.

Sie sind Rechtsanwalt, sie wissen genau welche Möglichkeiten der Abbau von Persönlichkeitsrechten eröffnet.

Ich war immer Wähler der CDU, wenn auch nicht in ihrem Wahlkreis, als konservativer Wähler habe ich eine andere Vorstellung von Persönlichkeitsrechten. Verantwortung gegenüber Mitmenschen/Kollegen findet nicht durch den Abbau von Persönlichkeitsrechten oder wie in diesem Fall von Arbeitnehmerrechten statt.

Wie können sie als Rechtsanwalt und Mitglied der CDU derartige Vorschläge unterbreiten?

Mit freundlichen Grüßen

Karsten Loch

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Loch,

vielen Dank für Ihre Nachricht über abgeordnetenwatch.de.

Zunächst möchte ich betonen, dass ich in der Rheinischen Post verkürzt zitiert wurde. Mir ging und geht es darum, zu verdeutlichen, dass Ärztinnen und Ärzte bereits heute durch gesetzliche und vertragliche Regelungen von ihrer Schweigepflicht entbunden werden können, beispielsweise wenn es um Frühverrentungen oder Verbeamtungen geht, wenn besonders schwere Verbrechen verhindert werden sollen oder wenn eine Gefahr für Leib und Leben besteht. Der Grundsatz, dass Ärztinnen und Ärzte über Informationen, die ihnen anvertraut oder bekannt geworden sind, zu schweigen haben, muss in meinen Augen weiterhin Kern der ärztlichen Berufsethik bleiben.

Unbestreitbar haben insbesondere Pilotinnen und Piloten von Verkehrsflugzeugen eine hohe Verantwortung. Aus meiner Sicht muss in den kommenden Monaten geklärt werden, ob Ärztinnen und Ärzte bei der Flugtauglichkeitsuntersuchung von der Schweigepflicht entbunden sind oder entbunden werden können, um an den Arbeitgeber Informationen weitergeben zu dürfen, die für die Berufsausübung von Pilotinnen und Piloten relevant sind. Es geht in diesem Zusammenhang um die Anwendung des Regel-Ausnahme-Prinzips unter Risikoabwägung. Dieses Prinzip muss sich im Gesetz, in der Rechtsprechung und im ärztlichen Standesrecht niederschlagen. Es sollte eine gesetzliche Regelung gefunden werden, die für alle Luftfahrtunternehmen gilt.

Alle Überlegungen sind jedoch zunächst einmal als vorläufig zu betrachten. Es gilt, die Ergebnisse der nach dem Absturz eingerichteten Task Force des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unter Leitung des Bundesverbandes der Deutschen Luftverkehrswirtschaft abzuwarten.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer