Frage an Dirk Fischer von Lothar H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Fischer!
Im Hinblick auf die kommende Bundestagswahl möchte ich Sie folgendes fragen:
Welche Verkehrsmaßnahmen sind aus Ihrer und CDU-Sicht konkret notwendig, um in den Städten - besonders in Hamburg- die dringend nach EU-Richtlinien geforderte Reduktion der durch den massiven Autoverkehr verursachten und z.T. krankmachenden Schadstoffe (z.B. Feinstaub, Stickoxide u.a.) umzusetzen?
Wie hoch - im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern- sind dabei die Bund-Fördergelder im Rahmen der derzeitigen und geplanten Investitionskosten des Bund-Verkehrsministeriums für den Ausbau der Radwegenetze in den Städten?
Mit freundlichen Grüßen
Lothar Hennemann
Sehr geehrter Herr Hennemann,
vielen Dank für Ihre Fragen. Zur weiteren Verbesserung der Luftqualität setzt sich die CDU dafür ein, die Schadstoffe bereits an der Quelle zu vermindern. Auch die Feinstaubbelastung in den Städten wollen wir senken und dazu die Förderung von Rußpartikelfiltern weiterführen.
Unsere besondere Aufmerksamkeit gilt dem Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Er trägt zur Senkung der Feinstaubemissionen bei und sichert die Funktionsfähigkeit und Lebensqualität unserer Städte. Umweltzonen, die nicht an den Quellen der Belastungen ansetzen, können dazu einen Beitrag leisten, sind aber nicht der Königsweg. Denn Umweltzonen reduzieren die Feinstaubbelastung in bestimmten städtischen Bereichen, setzen aber nicht an der eigentlichen Quelle der Belastung an. Aus Sicht der CDU müssen aber die Wirkungen in einem angemessenen Verhältnis zu den Einschränkungen stehen. Mittelfristig benötigen wir eine saubere Mobilität, die Umweltzonen überflüssig macht. Auch sprechen wir uns dafür aus, dass unter anderem Reisebusse als die umweltfreundlichsten Verkehrsmittel nicht aus den Umweltzonen ausgesperrt werden sollen, da sonst auch dem Gastgewerbe sowie Messen, Kongressen, Musicals und dem innerstädtischen Einzelhandel Umsatzrückgänge drohen. Ausnahmen für Reisebusse von den Einfahrtbeschränkungen in Umweltzonen werden leider von den zuständigen örtlichen Behörden unterschiedlich geregelt. Das Vorhaben des aktuellen Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und FDP, eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung für Einfahrtverbote zu schaffen, ist am Widerstand der Länder gescheitert.
Für die Radwegeinfrastruktur sind in erster Linie die Länder und Kommunen verantwortlich. Der Bund finanziert den Bau von Radwegen entlang geeigneter Bundesverkehrswege, etwa Wasserstraßen oder Bundesstraßen und unterstützt den Ausbau der europäischen Radwegenetze.
Insgesamt hat der Bund in den letzten zehn Jahren rund 877 Millionen Euro in den Bau und Erhalt von Radwegen an Bundesverkehrswegen investiert. 2012 standen rund 72 Millionen Euro bereit. Mit zusätzlichen 12,7 Millionen Euro werden öffentliche Fahrradverleihsysteme gefördert, um das Rad als Teil des öffentlichen Nahverkehrs zu etablieren. Darüber hinaus stellt der Bund jedes Jahr rund drei Millionen Euro für "nicht investive" Maßnahmen wie Fahrradmessen, Kongresse oder Sicherheitskampagnen zur Verfügung. Mit rund 350.000 Euro unterstützt das Bundesverkehrsministerium daraus auch die neue "Rücksicht"-Kampagne.
Die Verteilung der im Haushalt zur Verfügung stehenden Radwegemittel für Radwege an Bundesstraßen erfolgt proportional der jährlichen Bedarfsmeldungen der Länder.
Für 2013 haben die Länder einen Bedarf zur Erhaltung der bestehenden Radwege an Bundesstraßen in Höhe von rund 15 Millionen Euro angemeldet.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer