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Dirk Fischer
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Frage von Jana L. •

Frage an Dirk Fischer von Jana L. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Fischer!

Die Gesprächspsychotherapie ist ein seit Jahrzehnten in Deutschland (und auch international) bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für staatlich anerkannte Ausbildungsstätten für PsychotherapeutInnen bildete.

De facto kann aber in Gesprächspsychotherapie nicht (neu) ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 (nach 6-jähriger Prüfung) die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte.

Diese Situation veranlasste am 18./19. November 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1. einen einstimmigen Beschluss zu fassen: „Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt. Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“

Fragen:
1. Werden Sie sich dafür einsetzen – und wenn ja wie - , dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und auch die Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden (Umsetzung des AOLG-Beschlusses), damit in ihnen auch wieder ausgebildet werden und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?

2. Werden Sie sich auch dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von PsychotherapeutInnen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

Mit freundlichen Grüßen

Dipl. Psych. Jana Lammers
In Ausbildung zur Psychologischen Psychotherapeutin
in Gesprächspsychotherapie am IfP HH

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Lammers,

vielen Dank für Ihre Fragen. Zur Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Die CDU hält eine grundlegende Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten, welche auch die Zugangsvoraussetzungen und die Frage der Vergütung des praktischen Teils der Ausbildung löst, für erforderlich. Für eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ist jedoch eine Einbindung der Länder erforderlich. Zur Zeit wird durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geprüft, die Ausbildung in Richtung einer Direktausbildung vergleichbar mit dem Medizinstudium weiter zu entwickeln. Sobald umsetzbare Ergebnisse vorliegen, werden wir diese schnellstmöglich gesetzgeberisch umsetzen.

Unser Ziel ist, dass alle Patientinnen und Patienten die Therapie erhalten, die sie benötigen. Ist die Wirksamkeit eines Therapieverfahrens wissenschaftlich erwiesen, werden wir auch für eine sozialrechtliche Anerkennung sorgen. Diesbezüglich bestehende Hindernisse im Psychotherapeutengesetz werden mit der Novellierung genauestens geprüft und, wenn möglich, beseitigt.

Für die Psychotherapie-Richtlinie ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Es wurde beispielsweise für die systematische Therapie bereits ein Antrag gestellt, so dass sich der G-BA aktuell mit der Aufnahme als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt. Die CDU steht einer Aufnahme grundsätzlich positiv gegenüber, da die Methode - wie von Ihnen erwähnt - bereits vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer