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Frage von Jochen E. •

Frage an Dirk Fischer von Jochen E. bezüglich Gesundheit

Die Gesprächspsychotherapie ist seit Jahrzehnten ein in Deutschland und international bewährtes Psychotherapieverfahren, das vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie 2002 die wissenschaftliche Anerkennung erhielt, die die Grundlage für eine staatlich anerkannte Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten (PsychThG) bildete. De facto kann aber in Gesprächspsychotherapie nicht ausgebildet werden, da der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2008 die sozialrechtliche Anerkennung verweigerte.
Daraufhin musste auch die Ausbildung an der Uni Hamburg 2008 eingestellt werden.
Diese Situation veranlasste am 18./19. September 2010 die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG) unter TOP 9.1 den einstimmigen Beschluss zu fassen:
„Die AOLG bittet das BMG auf den Gemeinsamen Bundesausschuss einzuwirken, dass er die Methoden der Gesprächspsychotherapie und der Systemischen Therapie – nach deren berufsrechtlicher Anerkennung - für die vertragsärztliche Leistungserbringung zulässt.
Die AOLG erwartet vom BMG, dass bei der notwendigen Reform des Psychotherapeutengesetzes zukünftig solche Diskrepanzen zwischen Vertrags- und Berufsrecht vermieden werden.“
Werden Sie sich dafür einsetzen – und wenn ja wie, dass die staatlich anerkannten Ausbildungsverfahren Gesprächspsychotherapie und Systemische Therapie sozialrechtlich zugelassen werden, damit in ihnen auch ausgebildet werden kann und durch eine größere Verfahrensvielfalt das Angebot für Patienten verbessert werden kann?
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in Zukunft nicht mehr über die Berufszulassung von Psychotherapeuten/innen entscheidet, sondern sich – wie bei Ärzten auch – auf die Regelung der Berufsausübung beschränkt?

Prof. em. Dr. Jochen Eckert

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Eckert,

vielen Dank für Ihre Fragen. Zur Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten kann ich Ihnen Folgendes mitteilen.

Die CDU hält eine grundlegende Reform der Ausbildung von Psychotherapeuten, welche auch die Zugangsvoraussetzungen und die Frage der Vergütung des praktischen Teils der Ausbildung löst, für erforderlich. Für eine Novellierung des Psychotherapeutengesetzes ist jedoch eine Einbindung der Länder erforderlich. Zur Zeit wird durch eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe geprüft, die Ausbildung in Richtung einer Direktausbildung vergleichbar mit dem Medizinstudium weiter zu entwickeln. Sobald umsetzbare Ergebnisse vorliegen, werden wir diese schnellstmöglich gesetzgeberisch umsetzen.

Unser Ziel ist, dass alle Patientinnen und Patienten die Therapie erhalten, die sie benötigen. Ist die Wirksamkeit eines Therapieverfahrens wissenschaftlich erwiesen, werden wir auch für eine sozialrechtliche Anerkennung sorgen. Diesbezüglich bestehende Hindernisse im Psychotherapeutengesetz werden mit der Novellierung genauestens geprüft und, wenn möglich, beseitigt.

Für die Psychotherapie-Richtlinie ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) zuständig. Es wurde beispielsweise für die systematische Therapie bereits ein Antrag gestellt, so dass sich der G-BA aktuell mit der Aufnahme als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung beschäftigt. Die CDU steht einer Aufnahme grundsätzlich positiv gegenüber, da die Methode - wie von Ihnen erwähnt - bereits vom Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie anerkannt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer