Frage an Dirk Fischer von Joachim K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung
Sehr geehrter Herr Fischer,
eben erfuhr ich von Ihrer Abstimmung bei obigem Thema.
Welche Gründe bewogen sie zu Ihrer Abstimmung.
Mit freundlichen Grüßen
Joachim Krainz
Sehr geehrter Herr Krainz,
vielen Dank für Ihre Frage. Ich habe in der von Ihnen angesprochenen Bundestagssitzung am 27. Juni dieses Jahres nicht grundsätzlich gegen schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung gestimmt, sondern lediglich einen Änderungsantrag der SPD-Bundestagsfraktion zum Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken abgelehnt. Mit diesem Gesetz hat die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP für eine wesentliche Verbesserung des Verbraucherschutzes in den Bereichen Telefonwerbung, Abmahnvereine oder Inkassowesen gesorgt.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion setzt sich uneingeschränkt gegen Korruption und Bestechung im privatwirtschaftlichen und öffentlichen Bereich ein. Bereits seit 1994 ist in Deutschland der Kauf oder Verkauf der Stimme eines Abgeordneten für eine Wahl oder Abstimmung nach § 108e StGB strafbar.
Die Umsetzung der UN-Konvention gegen Korruption, in der eine Verschärfung des geltenden Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung verlangt wird, steht in Deutschland leider noch aus. Dies hat vor allem rechtliche Gründe. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird aber weiterhin nach einem Weg suchen, die UN-Konvention verfassungsgemäß umzusetzen. Ich bin zuversichtlich, dass eine Lösung gefunden wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer