Frage an Dirk Fischer von Wolfgang R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Fischer,
haben Sie sich zur Abhöraktion unserer Freunde schon eine eigene Meinung gebildetet oder warten Sie wie immer die Parteiparole am kommenden Montag ab, denn "die Partei die Partei die hat immer recht".
MFG
Sehr geehrter Herr Riemer,
vielen Dank für Ihre Frage. Die aktuelle Debatte im Zusammenhang mit der sogenannten NSA-Spähaffäre führt uns zu dem immer wiederkehrenden Thema des richtigen Verhältnisses zwischen Sicherheit und Freiheit im IT-Zeitalter. Unser Staat hat die Pflicht, seine Bürger zu schützen und seine Freiheiten und Grundrechte zu achten. Beiden Dimensionen staatlicher Aufgaben muss nach meiner Auffassung eine hohe Priorität eingeräumt werden. Nur wenn es ein ausreichendes Maß an Sicherheit in einer Gesellschaft gibt, können die Bürgerinnen und Bürger ihre Freiheiten auch tatsächlich nutzen. Die Freiheitsrechte unserer Verfassung richten sich nicht nur gegen den Staat, sondern sie verlangen zugleich auch seinen aktiven Schutz gegenüber Straftätern und Gefährdern sowie Übergriffen anderer Staaten.
Sowohl der Freiheit als auch der Sicherheit können wir nur gerecht werden, wenn wir uns am Verhältnismäßigkeitsprinzip orientieren. Das heißt ganz konkret: Wenn es um die Suche nach einem Mörder, Entführer oder Terrorverdächtigen geht, kann ein Richter in Deutschland oder die dafür beim Deutschen Bundestag eingerichtete G-10-Kommission die Überwachung der Kommunikation anordnen. Dies ist in solchen Fällen notwendig und völlig angemessen. Bei weniger gravierenden Gefahren oder Straftaten wie zum Beispiel einem Ladendiebstahl sind andere Maßnahmen ausreichend.
Der Zweck heiligt also nicht alle Mittel, sondern Zweck und Mittel müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Deshalb darf man auch zum Zweck der Sicherheit nicht alles gesetzlich zulassen, was technisch möglich ist. Unseren Sicherheitsbehörden darf daher auch künftig nur ein gezielter Zugriff auf Daten unter strengen rechtsstaatlichen Maßgaben erlaubt werden. Eine ziellose und allumfassende Sammelwut ist strikt abzulehnen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist, dass in Deutschland deutsches Recht gilt und es von jedermann - gleich ob Bürger unseres Landes oder etwa Mitarbeiter befreundeter Staaten - eingehalten wird. Daher ist weitere Aufklärung notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer