Frage an Dirk Fischer von Uwe N. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Fischer,
was haben Sie eigentlich gegen die Offenlegung der Nebeneinkünfte in voller Höhe?
Ist es nicht so, daß Sie von Hartz IV Beziehern eine Offenlegung aller Vemögenswerte und Einkünfte verlangen, da er/sie einen Antrag auf Unterstützung aus Steuermitteln erbettelt, Sie aber jeden Monat Geld aus dem Steuersäckel überwiesen bekommen, ohne sich zu offenbaren. Warum sollen nicht wenigstens die Nebeneinkünfte (Urteil des BVerfG, daß Abgeordnete des Bundestages einen "Fulltime-Job" ausüben) offengelegt werden, die ja außerhalb des Mandates bezogen werden und dafür Zeit aus dem Fulltime-Job verwendet wird. Ihren Standpunkt kann ich nicht nachvollziehen.
Sehr geehrter Herr Neumann,
vielen Dank für Ihre Frage, die ich gerne zum Anlass nehme, Sie über die Haltung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu den Transparenzregelungen für die Nebentätigkeiten von Abgeordneten zu informieren.
Entgegen der öffentlichen Meinung üben von den derzeit 620 Abgeordneten des Bundestages etwa 70 Prozent überhaupt keine entgeltlichen Nebentätigkeiten aus. Betrachtet man die Berufsstruktur des Bundestages, so ist festzustellen, dass rund 30 Prozent Selbstständige aus den Bereichen Industrie, Gewerbe, Handwerk und Landwirtschaft stammen sowie freiberuflich tätig sind. Diese Kolleginnen und Kollegen können sich für die Dauer ihrer Parlamentszugehörigkeit nicht völlig aus ihrem Unternehmen, ihrem Betrieb oder ihrer Kanzlei bzw. Praxis zurückziehen. Ansonsten müssten sie erhebliche berufliche Nachteile nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag befürchten. Dies wiegt umso mehr, da Abgeordnete mit ihrem Mandat lediglich einen zeitlich begrenzten Auftrag des Wählers übernehmen. Die Verankerung des Abgeordneten in seinem Beruf stärkt zudem seine Unabhängigkeit, auch gegenüber seiner eigenen Fraktion und Partei.
Klar ist aber auch: Die Öffentlichkeit hat ein berechtigtes Interesse an der Offenlegung von Einkünften der Abgeordneten. Es muss für jeden deutlich sein, ob ein Abgeordneter in seiner Mandatsausübung auch wirtschaftlich frei und dem Auftrag seiner Wählerinnen und Wähler verpflichtet ist. Dies darf jedoch nicht unter Aufgabe seiner Bürgerrechte geschehen. Das geltende Stufenmodell wurde gerade deshalb gewählt, weil zwischen den Grundrechten der Abgeordneten und dem berechtigten öffentlichen Interesse an der Veröffentlichung von Nebeneinkünften der Abgeordneten abzuwägen war.
Auch die Bundesverfassungsrichter haben im Urteil des BVerfG vom 4. Juli 2007 gerade nicht den „gläsernen“ Abgeordneten gefordert. Vielmehr kamen sie zu dem Ergebnis, dass in Stufen pauschalierte Aussagen über die Höhe der Einkünfte und die Art der Tätigkeit ein taugliches Mittel sind, auf mögliche Interessenverknüpfungen und ihren Umfang hinzuweisen.
Seit längerem besteht Einigkeit, bei den Nebentätigkeiten von Abgeordneten noch mehr Transparenz herzustellen. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion befürwortet eine deutlich erweiterte Stufenregelung, durch die die Größenordnung der Einkünfte klarer als bisher erkennbar wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer