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Frage von Barbara S. •

Frage an Dirk Fischer von Barbara S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fischer,

es werden gesetzliche Änderungen an meiner Beteiligung an Bewertungs­reserven bei der Lebensversicherung diskutiert.
Meine Lebensversicherung stellt einen wichtigen Teil meiner privaten Altersversorgung dar, für deren Ansparung ich viele Jahre Teile meines Einkommens einsetzte und die ich als Rentnerin dringend brauche.
Wie werden Sie sich dafür einsetzen, dass dieses Gesetzesvorhaben, das Verbraucherschützer als unverschämte Enteignung der Versicherungsnehmer bezeichnen, gestoppt wird und ich mein mühsam gespartes Geld in der Höhe erhalten werde, die vor Jahren vertraglich vereinbart wurde?

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Schade-Viecenz

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Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Schade-Viecenz,

vielen Dank für Ihre Frage zu den Bewertungsreserven der Lebensversicherer. Zu diesem Thema kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

Den Versicherungsnehmern stehen die garantierten Leistungen, die Überschussbeteiligung und die sogenannten Bewertungsreserven zu. Bewertungsreserven sind im Prinzip Buchgewinne, denen keine realen Werte gegenüberstehen. Diese sind wegen der andauernden Niedrigzinsphase gegenwärtig sehr hoch, so dass diejenigen Versicherungsnehmer, deren Ansprüche jetzt fällig werden, hiervon profitieren. Dies geht jedoch zu Lasten der Versicherungsnehmer, deren Ansprüche erst später fällig werden, weil zur Auszahlung der Buchgewinne auf den Kapitalbestand des Kollektivs zurückgegriffen werden muss. Die von der Union vorgesehene Regelung war daher auf einen fairen Ausgleich zwischen den Versicherungsnehmern angelegt. Keinesfalls sollen die Versicherungsunternehmen profitieren; denen stehen die Bewertungsreserven auch nicht zu.

Die Union hat im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angeboten, die Regelung nun gänzlich fallen zu lassen. Nach anfänglichem Widerstand haben SPD und Bündnis 90/Die Grünen dem nun zugestimmt. Damit bleibt es bei der geltenden Rechtslage; Ansprüche aus Lebensversicherungen werden gesetzlich nicht gekürzt. Die Bundesregierung wird nun umfassend prüfen, wie die Verpflichtungen gegenüber den Versicherten dauerhaft erfüllbar bleiben. Mit einer gesetzgeberischen Initiative noch in diesem Jahr ist nicht mehr zu rechnen.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer