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Frage von Constantin C. •

Frage an Dirk Fischer von Constantin C. bezüglich Familie

Sehr geehrte Herr Fischer,

Im Juli stellte ich Ihnen hier eine Frage zum Thema der rechtlichen Benachteiligung von eingetragenen Lebenspartnerschaften. ( http://www.abgeordnetenwatch.de/dirk_erik_fischer-575-37560--f347541.html#q347541= )

Angesichts der jüngsten Entscheidungen auf dem CDU Parteitag habe ich weitere Fragen zu dem Thema.

Sie antworteten mir, dass er steuerrechtliche Gleichstellung zwar prinzipiell unterstützen, aber dass es für den Staat keine Notwendigkeit gibt, solche Partnerschaften zu fördern, weil aus denen keine Kinder entstehen können. Dieses Argument ist nicht nur überholt, da auch ohne die Möglichkeit zur gemeinsamen Adoption gleichgeschlechtliche Paare gemeinsam Kinder großziehen, sondern erklärt zudem nicht die steuerlichen Vorteile für zeugungsunfähige Paare sowie für Frauen außerhalb des zeugungsfähigen Alters. Macht es vor dem Hintergrund nicht mehr Sinn, dass Ehegattensplitting prinzipiell in Frage zu stellen und Steuervorteile an das Vorhandensein von Kindern zu knüpfen?
Besteht angesichts von Gerichtsentscheidungen, die immer wieder die Rechte eingetragener Lebenspartnerschaften gestärkt haben, und der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zum Thema des Ehegattensplittings nicht die Gefahr, dass die CDU sich auch in diesem Thema den Kurs von Gerichten diktieren lassen muss, anstatt ihn zu gestalten?

Des Weiteren sagten Sie, dass die eingetragenen Lebenspartnerschaften eine Möglichkeit seien das Bedürfnis gleichgeschlechtlicher Paare zu erfüllen ihre Liebe "offiziell" zu machen. Dazu möchte ich Ihnen sagen, dass es bei der Eheschließung um weit mehr als als nur ein "offiziell" Machen der Beziehung geht. Vielmehr spielen Dinge wie gegenseitige Verantwortung füreinander - konservative Werte - sowie gesellschaftliche Anerkennung und Respekt, aber auch Pflichten und Rechte eine Rolle. Wie sollen eingetragene Lebenspartnerschaften ohne die gleichen Rechte, diese anderen Aspekte erfüllen?

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Calavrezos,

es gibt zahlreiche Paare in Deutschland - homosexuelle wie heterosexuelle - die nicht verheiratet sind und trotzdem füreinander Verantwortung übernehmen, sich gegenseitig unterstützen, usw. Ein Trauschein verbunden mit gesetzlich garantierten Rechten ist also nicht die Voraussetzung dafür, die von Ihnen angesprochenen „konservativen“ Werte leben zu können. Und dass nur aus einer Verbindung zwischen zwei Menschen unterschiedlichen Geschlechts neues Leben entstehen kann, ist eine biologische Tatsache, an der auch der Gesetzgeber nichts ändern kann.

Bezüglich des Ehegattensplittings stimme ich Ihnen insoweit zu, dass dieses zu einem sogenannten Familiensplitting weiterentwickelt werden könnte. Allerdings sollte zunächst die Evaluierung der familienpolitischen Maßnahmen abgewartet und die Ergebnisse dann in einem Gesamtkonzept verarbeitet werden, anstatt einzelne familienpolitische Leistungen vorab punktuell herauszugreifen.

Dass sich der CDU-Bundesparteitag Anfang Dezember 2012 mit knapper Mehrheit gegen die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften mit der Ehe ausgesprochen hat, bedauere ich sehr. Wenn ich Delegierter auf dem Parteitag gewesen wäre, hätte ich selbst anders votiert. Aber man kann nicht wirklich sagen, dass sich die CDU den Kurs von Gerichten diktieren lässt. Denn diejenigen, die gegen die steuerliche Gleichstellung gestimmt haben, haben dies ja auch ganz bewusst damit begründet, erst einmal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu dieser Frage abwarten zu wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer