Frage an Dirk Fischer von Thomas L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Fischer,
was werden sie dagegen unternehmen, daß die BRD im Staatsbürgerschaftsgesetz (heute StaG - ehem. RuStaG 1913) nationalsozialistische Rechtsauslegung (s. 05.2.1934: "Deutscher ist, wer die unmittelbare Reichsangehörigkeit besitzt") entgegen dem Grundgesetz (Artikel 139 - Die zur "Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus" erlassenen Rechtsvorschriften werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt) praktiziert?
Hier wird gegen Völkerrecht (Gesetz der alliierten Militärregierung – Deutschland, Kontrollgebiet des 0bersten Befehlshabers, Gesetz Nr. 1, Aufhebung Nationalsozialistischer Gesetze, Artikel III - allgemeine Auslegungsvorschriften: "4. Die Auslegung oder Anwendung des deutschen Rechtes nach nationalsozialistischen Grundsätzen, gleichgültig wann und wo dieselben kundgemacht wurden, ist verboten.") verstossen.
Absatz (1) in Art, 116 GG ist daher wohl zu vernachlässigen, weil illegal. Nach Art. 116 (2) ("Frühere deutsche Staatsangehörige, denen zwischen dem 30. Januar 1933 und dem 8. Mai 1945 die Staatsangehörigkeit ... entzogen worden ist [allen Bewohnern Deutschlands], und ihre Abkömmlinge [wir] sind auf Antrag wieder einzubürgern ... sofern sie nach dem 8. Mai 1945 ihren Wohnsitz in Deutschland genommen haben") steht uns unsere wirkliche Staatsangehörigkeit zu. "Bayern", "Württemberg", etc., da es nach RuStaG de jure kein deutsches Volk, sondern die deutschen VÖLKER mit mittelbarer Bundeszugehörigkeit gab. Die "Unmittelbare Reichsangehörigkeit" nach Hitler- und BRD-Rechtsauslegung war keine Staatsangehörigkeit, sondern wies lediglich die ehem. Schutzgebiete und deren Bewohner als "zum Reich zugehörig" aus.
Wo kann ich meine wirkliche Staatsangehörigkeit einfordern und von wem bekomme ich den Pass mit dem Eintrag meiner richtigen Staatsangehörigkeit (s. dazu Definition der Staatsangehörigkeit des Bundesinnenministeriums), statt dem gleichgeschalteten "DEUTSCH"?
MfG,
T. Lachenmaier
Sehr geehrter Herr Lachenmaier,
für Passangelegenheiten ist Ihre örtliche Meldebehörde zuständig.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer