Frage an Dirk Fischer von Malte V. bezüglich Staat und Verwaltung
Sehr geehrter Herr Fischer,
am 28. Juni wurde über das Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens im Bundestag beraten und abgestimmt. Aus der Presse und dem entsprechenden Video des Bundestages entnehme ich nun, daß diese zwei Beratungen und die Abstimmung insgesamt gerade einmal 57 Sekunden in Anspruch genommen haben und auch nur einige wenige Abgeordnete anwesend waren.
Da es sich bei dem neuen Meldegesetzt aus meiner Sicht um einen massiven Eingriff in die informationelle Selbstbestimmung der Bürger handelt, finde ich es schockierend, daß es offensichtlich nur wenige Abgeordnete für nötig befunden haben das Gesetzt zu diskutieren und zur Abstimmung zu erscheinen.
Daher meine Fragen an Sie:
1) Wie stehen Sie zu den beschlossenen Änderungen des Meldewesens, besonders zu den neuen Vorschriften über Adressauskünfte?
2) Waren Sie bei der o.g. Abstimmung anwesend?
3) Falls nicht: Wieso nicht? Hat das zeitgleich übertragene EM-Halbfinalspiel damit zu tun?
Mit freundlichen Grüßen,
Malte Vahlenkamp
Sehr geehrter Herr Vahlenkamp,
vielen Dank für Ihre Frage. Das vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2012 beschlossene Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens wird in dieser Form wohl nicht in Kraft treten. Am 21. September 2012 hat der Bundesrat beschlossen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Ziel ist es, bei einfachen Melderegisterauskünften zu Zwecken der Werbung und des Adresshandels eine Einwilligungsregelung und bei Auskünften zu gewerblichen Zwecken allgemein eine Zweckbindung einzuführen. Außerdem wird sich der Vermittlungsausschuss mit der Meldepflicht von Berufs- und Zeitsoldaten sowie Polizeibeamten in Gemeinschaftsunterkünften befassen.
An der genannten Abstimmung am 28. Juni 2012 im Deutschen Bundestag konnte ich nicht teilnehmen, da ich zeitgleich einen Termin in meiner Funktion als baupolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion
wahrnehmen musste.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer