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Frage von Dirk S. •

Frage an Dirk Fischer von Dirk S. bezüglich Soziale Sicherung

Guten Tag Herr Fischer.

Am 26.4.2012 hat ihre Partei und natürlich auch Sie persönlich für die Beibehaltung der s.g. Sanktionen gegen Hartz IV-Opfer/Bezieher des ALG-II gestimmt.

Sie sind – selbstverständlich ohne Studiengebühr gezahlt zu haben – ausgebildeter Jurist.

Ich verzichte daher darauf ihnen zu erläutern in welcher Art und in welchem Umfang die von ihnen bestätigten Sanktionen gegen das Sozialstaatsprinzip und gegen die Würde der Betroffenen gerichtet sind, sondern schildere ihnen ausschließlich die Detaillees und die katastrophalen Auswirkungen auf Menschen, zu deren Wohle zu handeln, Sie eidesstattlich versichert haben.

1.Allein der Verdacht auf Fehlverhalten berechtigt jeden Mitarbeiter der ”ARGEN“ die Zahlung von ALG II sofort und zu 100% einzustellen.

Eine Begründung, oder Verwarnung muss nicht stattfinden.

Das ist ein glatter Verfassungsbruch, dem Sie zugestimmt haben. Aus ihrer Ausbildung muss ich schließen, dass Sie diese Entscheidung nicht aus Ahnungslosigkeit trafen.

2.Die aufschiebende Wirkung der Einrede (Widerspruch,oder Klage vor dem Sozialgericht) wird gestrichen!

Diese beiden Maßnahmen sind geeignet und wohl auch gedacht, Opfer ihrer verfehlten Sozialpolitik in die Obdachlosigkeit und den Hunger zu sanktionieren.

Über 40% aller ausgeführten Sanktrionen wurden von Sozialgerichten "pulverisiert"; der Schaden bei den Betroffenen: irreversiebel!

Es gibt keinen anderen Rechtsbereich, in dem sich Volksvertreter erdreistet hätten, dermaßen offen und kriminell gegen die Rechtsstaatlichkeit zu verstoßen.

Meine Frage:

Wie begründen Sie ihr Abstimmungsverhalten?

PS Hier können Sie die Folgen ihrer Politik gebündelt erfahren:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/index.php

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Stukenbrok,

vielen Dank für Ihre Frage, mit der Sie Bezug nehmen auf zwei Anträge der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestags-Drucksachen 17/5174 und 17/3207). Die CDU/CSU-Fraktion hat beide Anträge abgelehnt, und zwar vor allem aus folgendem Grund:

Wer Hilfe zum Lebensunterhalt benötigt, bekommt sie auch. Solidarität muss aber auf Gegenseitigkeit beruhen. Damit aber das Prinzip der Solidarität funktioniert, braucht es Schranken wie Sanktionen. Auch kann keine Rede davon sein, dass der Staat die Förderung bei der Arbeitsuche schuldig bleibt. Die Zahl von 5,3 Milliarden Euro für Fördermaßnahmen in diesem Jahr zeigt eine andere Wirklichkeit. Dass nur gegen 2 bis 4 Prozent der Arbeitsuchenden überhaupt Sanktionen verhängt werden, belegt überdies, dass es sich dabei nicht um ein Massenphänomen handelt.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer