Frage an Dirk Fischer von Holger D. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fischer,
Ich wohne in Hamburg, innerhalb eines 30km-Umkreises um das Atomkraftwerk Krümmel. Mein Vertrauen in diese Technologie war noch nie groß. Dazu hat unter anderem die Tatsache beigetragen beigetragen, dass die Atomkraftwerke gesetzlich fast völlig von einer Haftung bei schwereren Unfällen befreit sind. Ich muss also zwangsweise die Atomkraftwerke dadurch subventionieren, dass ich das Risiko für Schäden, die der Betreiber zu verantworten hat, selbst und allein tragen muss. Auch meine Sachversicherungen schließen Schäden durch Atomkraft ausdrücklich aus. Das widerspricht deutlich der Einschätzung dieser Technik als absolut sicher.
Meine Fragen an Sie:
1. Warum gibt es diese Haftungsbeschränkung für Atomkraftwerke, wo zum Beispiel jeder Betreiber eines Kraftfahrzeugs verpflichtet ist, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Liegt dies daran, dass Versicherungsunternehmen der Atomtechnik so wenig trauen, dass sie Atomkraftwerke generell für nicht versicherbar halten?
2. Plant Ihre Partei, die Haftungsbeschränkung für Atomkraftwerke so zu ändern, dass eine Versicherungspflicht eingeführt wird?
3. Plant Ihre Partei, für die Betreiber von Atomkraftwerken eine Rechtsform vorzuschreiben, die eine persönlich Haftung der Eigentümer vorsieht?
4. Sind Sie wie ich der Meinung, dass die Risikowahrscheinlichkeit, die uns als Bevölkerung zwangsweise zugemutet wird, um so kleiner sein muss, je größer der Schaden bei einem Unfall ist? Und ziehen Sie daraus wie ich die Schlussfolgerung, das ein möglicher Schaden, der große Teile unseres Landes unbewohnbar machen kann, auch bei kleinster Eintrittswahrscheinlichkeit unverantwortbar ist?
Zu Ihrer Information: Ich habe diese Fragen auch an andere Abgeordnete Ihrer Partei und Ihres Koalitionspartners gestellt, weil ich glaube, dass gerade bei diesem Problem die persönliche Meinung von Abgeordneten von der vereinheitlichten Koalitionsmeinung abweichen wird.
Mit bestem Gruß
Holger Dierks
Sehr geehrter Herr Dierks,
vielen Dank für Ihre Frage zu atomrechtlichen Haftungsregelungen. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die
Antwort verweisen, die ich H. G. auf seine Frage vom 15.03.2011 gegeben habe.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer