Frage an Dirk Fischer von Fritz R. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Fischer,
seit über 10 Jahren beziehe ich sog. Ökostrom, also regenerativ erzeugte elektrische Energie. Dieser Strom war immer teurer als der herkömmliche Strom, was eben daran lag, dass die Erzeugung zzgl. der Netzentgelte mehr kostete als beim örtlichen Anbieter mit dem konventionellen Strom.
Dabei habe ich auch immer darauf geachtet, dass es sich um Anbieter handelte, die meinen Bezug als zusätzlichen Strom, also zusätzlich zum im Strommix enthaltenen Regenerativanteil erzeugten und einspeisten. Die Quellen sind österreichische und schwedische Wasserkraftwerke, die nicht im Rahmen des EEG vergütet werden.
Nun schreibt mir mein Stromanbieter, dass aufgrund der Umlage der Anteile des Regenerativstroms im deutschen Strommix ab 2011 der Strompreis um über 2 Cent pro kWh ansteigt. Jetzt muss ich also, der seit langem 100% Regenerativstrom selber bezahlt, als Zuschlag zum Strompreis noch alle anderen Verbraucher unterstützen und ihnen ihren Regenerativanteil im billigen Strom bezahlen. Wie nehmen Sie zu dieser Konsequenz Stellung?
Wäre es als Anreiz und aus Gerechtigkeitsgründen nicht evtl. viel besser gewesen, man hätte die Umlage nur denen belastet, die tatsächlich auch diesen Regenerativanteil im herkömmlichen Strommix nutzen? So wie jetzt geschehen, wird jahrelanges umweltfreundliches Verhalten leider bestraft.
Mit freundlichen Grüßen
Fritz Rasche-Mader
Sehr geehrter Herr Rasche-Mader,
Sie fragen sich, warum Sie über die EEG-Umlage den Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland finanzieren, obwohl Sie bereits einen Stromvertrag abgeschlossen haben, der Sie zu 100 Prozent mit grünem Strom versorgt. Dazu möchte ich Ihnen gerne folgende Hinweise geben:
Die über die EEG-Umlage finanzierten Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien werden gleichmäßig auf den gesamten in Deutschland an Letztverbraucher gelieferten Strom umgelegt. Diese Pflicht trifft deshalb auch sogenannte Grünstromanbieter. Entsprechende Grünstromangebote, wie anscheinend auch in Ihrem konkreten Fall, beinhalten oftmals hohe Anteile von Strom aus großen Wasserkraftanlagen in Deutschland und Europa. Dieser Strom ist in seiner Herstellung nicht teurer als Strom aus vielen konventionellen Kraftwerken. Aus diesem Grund wird dieser Strom nicht von der EEG-Umlage befreit.
Ausgenommen von der EEG-Umlage sind Stromversorger, deren Strom zu mindestens 50 Prozent aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien in Deutschland stammt und für den keine gesetzliche Vergütung nach dem EEG gezahlt wurde, obwohl die Anlagen grundsätzlich anspruchsberechtigt im Sinne des EEGs gewesen wären.
Grundsätzlich ist es dem Stromversorger überlassen, ob bzw. in welchem Umfang die EEG-Umlage über den Strompreis an die Kunden weitergeben wird. Durch genaue Prüfung der Grünstromangebote und ggf. Entscheidung für einen alternativen Stromversorger haben Sie die Möglichkeit, sich für einen Anbieter zu entscheiden, der die EEG-Umlage nicht im vollen Umfang an seine Kunden weitergibt bzw. den Strom aus erneuerbaren Energien direkt vermarktet. Aktuelle Hinweise zu den Grünstromtarifen können Sie auch von den Verbraucherschutzzentralen erhalten.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer