Frage an Dirk Fischer von Erwin M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Änderung des §130 StGB (“Volksverhetzung”)
Sehr geehrter Herr Fischer,
manchmal brauchen wichtige Gesetze unendlich lange und am Ende kommt doch nichts Weltbewegendes zustande. Manchmal dagegen werden Gesetze in wenigen Tagen verfasst, besprochen und beschlossen, weil eine sehr große Aufmerksam von Außen auf dem Parlament liegt, auch wenn der Gegenstand nicht unbedingt die extreme Beschleunigung rechtfertigt. Wenn aber ein Gesetzt ohne viel Aufsehens, "hinter den Kulissen" gewissermaßen verhandelt und diskutiert wird, dann lohnt es sich vielleicht für uns Bürger genauer hinzusehen.
Ich bin in den unten als Quellen angegeben Fachseiten zu Themen des Rechts auf die im Entwurf befindliche Änderung des Volksverhetzungsparagraphen gestoßen. Das Wesen des jetzigen Entwurfs ist die Ausweitung des Tatbestands von Herabsetzung etc. einer Volksgruppe im jetzigen Gesetzesartikel auf Herabwürdigung a) einer Einzelperson aus rassischen, religiösen und b) vielen anderen möglichen Gründen sowie c) die Heraufsetzung des Strafmaßes für diese Tat an einer Einzelperson von maximal 1 Jahr nach §241 StGB auf maximal 5 Jahre im jetzigen Entwurf von §130 StGB.
Ich würde Sie gerne nach dem Anlass dieser Änderung fragen und dem Ziel, das damit verfolgt wird. Wie Sie in den Quellen lesen können, sprechen klügere Köpfe als ich (so dumm ist meiner allerdings auch wieder nicht) von Gefährdungen für die Meinungsfreiheit. Den Begriff Volksverhetzung hab ich in letzter Zeit in der Presse im Zusammenhang mit fruchtlosen Klagen gegen Dr. Sarrazin wahrgenommen. Sind Sie der Meinung, dass in Deutschland Bedarf an besserer Handhabe gegen unliebsame Meinungsäußerungen besteht? Und darüber hinaus, finden Sie, dass Gedanken-. und Meinungsverbrechen überhaupt bestraft werden sollten in einer gefestigten Demokratie? Wie stehen Sie zu diesem Gesetzesentwurf?
Quellen:
http://www.internet-strafrecht.com/anderung-des-§130-stgb-volksverhetzung-geplant/
Sehr geehrter Herr Mahnke,
vielen Dank für Ihre Frage.
Eine "Handhabe gegen unliebsame Meinungsäußerungen" ist mit der von Ihnen angesprochenen Gesetzesänderung nicht verbunden. Bei der Neuregelung handelt es sich um eine Vorgabe der Europäischen Union, die von allen EU-Mitgliedsländern umgesetzt werden muss, also auch von Deutschland.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer