Frage an Dirk Fischer von Nils M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Fischer,
Die SPD Fraktion stellt im Drucksache 17/3212 den Antrag die Maklerkosten bei Wohnungsvermietung- und Verkauf zukünftig zwischen Vermieter / Verkäufer und Mieter / Käufer auzuteilen. Als Argument wird angeführt, dass die Hemmschwelle für den Anbieter einer Immobilie einen Makler zu beauftragen sehr niedrig ist, da die Kosten dafür der Interessent zu tragen hat. Dies deckt sich auch mit meiner Erfahrung, von bisher Fünf Wohnungen die ich in Hamburg angemietet habe hatte ich bei Vier Wohnungen Maklercourtage in Höhe von 2 Monatsmieten zu entrichten. Als Leistung habe ich dafür i.d.R. erhalten:
- Ein Angebot im Internet, teilweise immerhin mit Fotos
- Ein Besichtigungstermin, i.d.R. mit mehreren Mietinteressenten
- Unterzeichnung des Vertrages
Der Extremfall für mich war eine Rechnung über 2618 EUR, für eine Arbeitsleistung von ca. 3 Stunden (Erstellen des Angebots, Besichtigungstermin, Vertragsunterzeichnung). In Gängigen Internetportalen sind Angebote ohne Courtage eine Seltenheit, Besichtigungstermine bei diesen Wohnungen mit über 150 Interessenten sind keine Seltenheit (meine Schätzung).
Wie stehen Sie zum Vorschlag der SPD Fraktion? Sehen Sie so wie ich ein Mißverhältnis zwischen der Leistung eines Immobilienmaklers für den Mietinteressenten und dem Preis (in Märkten mit einer erheblichen Nachfrage)?
Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort,
mit freundlichem Gruß
Nils Meyer
Sehr geehrter Herr Meyer,
vielen Dank für Ihre Frage zu dem genannten Antrag der SPD-Bundestagsfraktion (Bundestags-Drucksache 17/3212). Dieser Antrag verfolgt das Ziel, gesetzlich vorzuschreiben, dass Maklerprovisionen für die Vermittlung von Miet- und Eigentumswohnungen zu gleichen Teilen auf die Vertragsparteien verteilt werden sollen. Das mag auf den ersten Blick gut klingen, tatsächlich geht der Antrag aber von falschen Annahmen aus und ist vom ganzen Ansatz her auf staatliche Reglementierung ausgelegt.
Die Situation bei Maklerprovisionen für Mietwohnungen hat sich in Deutschland vollkommen unterschiedlich entwickelt und unterliegt Veränderungen. Es gibt zum Beispiel Regionen in denen die weit überwiegende Mehrheit der Wohnungen ohne Maklercourtage zur Miete angeboten werden. In anderen Regionen ist es sogar schon üblich, die Maklercourtage - sofern eine verlangt wird - auf Mieter und Vermieter gleichmäßig aufzuteilen. Eine bundesweit einheitliche, durch staatliche Regulierung festgelegte Regelung wird den unterschiedlichen Interessenlagen und bestehenden regionalen Unterschieden daher in keiner Weise gerecht. Hinzu kommt, dass eine solche Regelung, wie sie in dem Antrag gefordert wird, einen ganz erheblichen Eingriff in die privat-autonome Gestaltungsfreiheit der Parteien bedeuten würde. Dafür müsste es schon bedeutende Gründe geben, um einen solchen Eingriff zu rechtfertigen.
Der Antrag der SPD-Fraktion will auch das Verhältnis von Käufern und Verkäufern von Wohnimmobilien regeln. Wenn aber ein Verkäufer gesetzlich gezwungen wird, die Hälfte der Provision zu zahlen, wird er diese zu tragende Provision sehr wahrscheinlich auf den Kaufpreis umlegen. Eine wirkliche Entlastung wäre das für den Käufer also keineswegs. Im Gegenteil, im Ergebnis hätte das für alle Beteiligten eine Kostenerhöhung zur Folge. Der Einzige, der sich darüber freuen dürfte, wäre der Makler, weil er bei einem höheren Kaufpreis dann eine höhere Provision verdienen würde.
Ich hoffe, Sie können mir nachsehen, dass ich aus den genannten Gründen den Antrag der SPD-Fraktion nicht befürworte.
Mit freundlichen Grünen
Dirk Fischer