Frage von Ralf M. • 24.09.2010
Frage an Dirk Fischer von Ralf M. bezüglich Recht
Hallo Herr Fischer!
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] hat im Urteil EGMR 75529/01 SÜRMELI / GERMANY am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK gegen den Unterzeichner in der Bundesrepublik Deutschland [BRD] festgestellt. Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, daß ein wirksames Rechtsmittel gegen Rechtsmißbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechts auf ein rechtsstaatliches Verfahren in der BRD nicht gegeben ist.
Hat sich nach Bekanntgabe des Urteils innerhalb von 4 Jahren etwas geändert ?
Ralf Müller
Antwort ausstehend von Dirk Fischer CDU