Frage an Dirk Fischer von Ralf M. bezüglich Recht
Hallo Herr Fischer!
Art 133 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch das Gesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2248) geändert worden ist
Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein.
1. Bitte definieren Sie "Bund"
2. "...tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung..."
Wer hatte vorher die Rechte und Pflichten der Verwaltung inne und hat sie vorrübergehend an den "Bund" delegiert?
3. In diesem Artikel 133 wird immer noch von einem" Vereinten Wirtschaftsgebiet" gesprochen. Da es sich um die letzte bereinigte Fassung des Gesetzes handelt gehe ich dann richtig in der Annahme, daß es hier um den Zusammenschluß der 4 Besatzungszonen geht und der "Bund" nur als Verwalter der Alliierten auftritt und die BRD nach wie vor nur eine Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft handelt?
Ralf Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
"Bund" ist die Kurzbezeichnung für die staatliche Gesamtheit der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Organen im Gegensatz zu den einzelnen Bundesländern.
Art. 133 GG stellt deklaratorisch den Eintritt des Bundes in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes dar; primär geht es um den Übergang der Vermögensverhältnisse und der dienst- und arbeitsrechtlichen Verpflichtungen. Aus Art. 133 GG ergibt sich keine Haftung für Reichsverbindlichkeiten. Das Vereinigte Wirtschaftsgebiet bestand aus der amerikanischen und der britischen Besatzungszone. Der Rechtsübergang in der französischen Besatzungszone erfolgte durch unmittelbare Angleichung. Den Übergang der Verwaltungs- und Justizeinrichtungen regelt Art. 130 GG, die Fortgeltung des Rechts des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und dessen Erstreckung auf die Länder der französischen Besatzungszone richtet sich nach den Art. 124, 125, 127 GG.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer