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Frage von Matthias B. •

Frage an Dirk Fischer von Matthias B. bezüglich Finanzen

Guten Tag!

Einen großen Anteil der staatlichen Verpflichtungen der kommenden Jahrzehnte resultiert aus fälligen Pensions- und Beihilfezahlungen für (ehemalige) Beamte. Eine Möglichkeit, diese Verpflichtungen zu reduzieren, ist es, die Bezahlung der Beamten umzustellen auf eine Bezahlung, wie sie für gewöhnliche Angestellte gilt. Es würden also Beiträge zu Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungen fällig, so dass für zukünftige Pensionslasten wenigstens zum Teil eine Deckung geschaffen würde.

Die derzeitige Regelung der Beamtenbezahlung ist absolut überholt und sollte abgeschafft werden. Eine mögliche Regelung wäre, dass in Zukunft keine Mitarbeiter neu zu Beamtenkonditionen eingestellt werden sondern nur noch mit Konditionen wie oben beschrieben.

Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag und sind Sie bereit, sich dafür einzusetzen?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Beckmann

PS. Ich stelle diese Frage an je einen Hamburger Abgeordneten von CDU, SPD, FDP und Grünen.

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Beckmann,

vielen Dank für Ihre Frage zum Berufsbeamtentum.

Der öffentliche Dienst hat für die Funktions- und Leistungsfähigkeit unseres Staates eine Schlüsselfunktion. Wesentlicher Garant dieser Aufgabenerfüllung ist meiner Ansicht nach das Berufsbeamtentum, das entsprechend dem Verfassungsgebot fortzuentwickeln und an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen ist.

Nach dem Grundgesetz (Art. 33 Abs. 4 GG) ist die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse als ständige Aufgabe in der Regel Beamten zu übertragen. Hintergrund dieser Regelung ist die besondere Pflichtenbindung dieser Personen. Sie wird vor allem dort verlangt, wo der Staat im Interesse der Allgemeinheit in Rechte und Pflichten des Einzelnen eingreifen muss, also bei der Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols. Deshalb ist allgemein anerkannt, dass im Bereich der klassischen Eingriffsverwaltung (Polizei, Feuerwehr, Zoll- und Steuerverwaltung sowie Justizvollzug) grundsätzlich Beamte tätig sein müssen. Auch die Leitungsfunktionen in den obersten Bundes- und Landesbehörden und der Diplomatische Dienst werden mit Beamten besetzt. Im Gesundheitswesen, bei den Sozialdiensten und in den technischen Berufen sind hingegen überwiegend Arbeitnehmer beschäftigt. Wesentliches Argument für diese Unterscheidung ist das Streikverbot für die Beamten. Dies ist Ausdruck der besonderen Treuepflicht gegenüber ihrem Dienstherrn und stellt sicher, dass zum Beispiel Polizei, Feuerwehr und Justiz aber auch die Ministerien jederzeit arbeitsfähig sind.

Grundlage der Besoldung der Beamten ist das sogenannte Alimentationsprinzip. Es gehört zu den verfassungsrechtlich gewährleisteten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG). Danach ist der Dienstherr verpflichtet, dem Beamten im aktiven Dienst, bei Invalidität und im Alter einen dem übertragenen Amt angemessenen Lebensunterhalt zu gewähren. Die Besoldung soll sicherstellen, dass sich der Beamte ganz dem Beruf widmen kann.

Ob die Einstellung von Arbeitnehmern anstelle von Beamten finanziell günstiger ist, ist sehr umstritten - auch unter Fachleuten. Auf der einen Seite muss der Dienstherr für seine Beamten keine Sozialversicherungsbeiträge abführen, sondern lediglich die als Kosten sparend geltende Beihilfe im Krankheitsfall finanzieren, auf der anderen Seite fallen insgesamt hohe Zahlungen von Versorgungsbezügen an die Ruhestandsbeamten an. Dafür werden aber auf der Grundlage des Versorgungsreformgesetzes 1998 bei Bund und Ländern Versorgungsrücklagen aufgebaut, die durch verminderte Besoldungs- und Versorgungsanpassungen der Beamten und Pensionäre finanziert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer