Frage an Dirk Fischer von Dirk S. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
Motorräder "sind technisch gut in Schuss", so berichtet das Hamburger Abendblatt am 22. Mai. Bei den Hauptuntersuchungen weisen die Bikes "im Schnitt nur 1,6 Mängel je Fahrzeug auf. Bei Pkw liegt die Quote bei durchschnittlich 2,62."
Die Hauptuntersuchung (HU) nach § 29 StVZO durch eine der amtlich anerkannten Prüforganisationen soll sicherstellen, dass keine Fahrzeuge mit Sicherheitsmängeln am deutschen Straßenverkehr teilnehmen. Während neue Pkw erstmals nach drei Jahren einer HU unterzogen werden müssen, gilt für Motorräder ausnahmslos ein zweijähriges Intervall. Bei den eingangs genannten Mängelquoten handelt es sich zwar um Durchschnittswerte, gleichwohl ist anzunehmen, dass neue Motorräder auch in den drei Jahren nach der Erstzulassung signifikant weniger Mängel aufweisen als neue Pkw. Die gleichwohl um ein Jahr kürzere Frist bis zur ersten HU scheint daher sachlich nicht gerechtfertigt zu sein.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir den Grund für die Ungleichbehandlung erläutern könnten - und noch dankbarer, wenn Sie sich für eine Gleichbehandlung (Dreijahresintervall für alle Neufahrzeuge) einsetzen würden.
Freundlich grüßt
Dirk Schoppenhauer
Sehr geehrter Herr Schoppenhauer,
vielen Dank für Ihre Frage zur Hauptuntersuchung (HU) von Pkw und Krafträdern.
Grundsätzlich gilt, dass bestimmte technische Mängel an Krafträdern („Einspurfahrzeug“) ein ungleich höheres Gefährdungspotenzial als bei Pkw („Zweispurfahrzeug“) darstellen. Zudem konnte - laut Statistik des Kraftfahrtbundesamtes - bei neuen Krafträdern nach 24 Monaten ein höherer Anteil an erheblichen Mängeln als bei neuen Pkw nach 36 Monaten festgestellt werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Verlängerung der HU-Frist für neu in den Verkehr kommende Krafträder von 24 auf 36 Monate nicht ratsam.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer