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Frage von Alexander S. •

Frage an Dirk Fischer von Alexander S. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Fischer,

am kommenden Freitag wird über das Währungsunion-Finanzstabilitätsgesetz namentlich abgestimmt.

Das BMF wird ermächtigt, Gesamthilfe bis zu 22,4 Mrd € zu leisten.
Dieser Betrag *soll* nicht überschritten werden. Unter welchen Bedingungen wird er überschritten werden und stimmen Sie diesen Fällen zu?

Lese ich den § 1 I WFStG-Entwurf demnach richtig, dass der Bundestag zwar das BMF ermächtigt, Geld an die Hellenische Republik zu zahlen, die Höhe aber nur eine Soll-Bestimmung und nicht eine Muss-Bestimmung ist? Demnach kann ohne Mitwirkung des Bundestages dieser Betrag durchaus überschritten werden?

Bis zu welcher Höhe?

Nach § 1 II WFStG-E sind in den 22,4 Mrd € Ermächtigungsrahmen Zinsen und Kosten nicht enthalten. Bei 3% Zinsen und 10 Jahren Laufzeit gehe ich von 6,7 Mrd. € zusätzlicher Zinsen aus. Wieso wird diese Belastung verschwiegen?

Hinzu kommt:
Sollte ein Kreditgeber höhere Refinanzierungskosten haben als der Zins des Kreditnehmers im Rahmen des Darlehensvertrags, kann er verlangen, dass ihm ein Zinsausgleich gewährt wird, der anteilig aus dem Zinsertrag der anderen Geber finanziert wird, lautet eine Vereinbarung der Euro-Gruppe zur GR-Hilfe. (Deutsche Presse-Agentur GmbH am 5.5.10).
Zinseinnahmen müssen also ggf. an andere Euro-Länder abgegeben werden,
zB Portugal, dass schon jetzt mehr für seine Kredite ausgibt, als GR.

Können Sie dieser Regelung zustimmen?

Sollten die Hilfen trotz allem nicht reichen und der Staatsbankrott oder eine Umschuldung in GR eintreten, werden die Kredite ihrem Rang nach bedient.

Sind also unsere Kredite junior, pari passu oder senior?

Wie stehen Sie zu den Alternativen Umschuldung (Haircut), geordnete Insolvenz, Austritt GR aus der Euro-Zone?

Falls Sie dem WFStG zustimmen, werden Sie dies auch entsprechend tun, wenn Portugal, Italien, Irland oder Spanien in eine vergleichbare Lage kommen und EU-Hilfen benötigen?

Vielen Dank für Ihre Beantwortung im Voraus! :-)

Portrait von Dirk Fischer
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Schinzig,

vielen Dank für Ihrer zahlreichen Fragen, die ich Ihnen gerne beantworten möchte. Um den Platzrahmen auf Abgeordnetenwatch allerdings nicht zu sprengen, bitte ich Sie, sich unter Angabe Ihrer Postanschrift an mein Bundestagsbüro zu wenden, damit ich Ihnen einen ausführlichen Antwortbrief zukommen lassen kann.

Mit freundlichen Grüßen

Dirk Fischer

Anmerkung der Redaktion
Dieser Text ist ein Standard-Textbaustein, der die Frage nicht beantwortet. Wir zählen sie daher nicht in der Statistik.