Frage an Dirk Fischer von Dirk M. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Fischer,
es würde mich interessieren, wie Sie zu der EInführung eines "Anti-Cybermobbing-Gesetzes" stehen. Reichen Ihrer Meinung nach, die aktuellen Gesetze aus, oder bedarf es eines eigenen Gesetzes? Es würde mich freuen, wenn Sie Ihre Meinung kurz begründen könnten.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Misol
Sehr geehrter Herr Misol,
vielen Dank für Ihre Frage zur Einführung eines „Anti-Cyber-Mobbing-Gesetzes“.
Von Cyber-Mobbing spricht man, wenn Mobbing mit Hilfe elektronischer Kommunikationsmittel ausgeübt wird. Dieses kann die unterschiedlichsten Formen annehmen. Cyber-Mobbing ist gesetzlich kein eigener Straftatbestand. Dennoch kommen hierbei aber eine ganze Reihe von Delikten in Betracht wie etwa: Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Nötigung, Bedrohung, Erpressung oder auch Stalking.
Diese Aufzählung zeigt, dass - je nach Fallgestaltung - eine Vielzahl möglicher Straftatbestände verwirklicht werden kann. Dies liegt letztlich daran, dass Cyber-Mobbing nur eine besonders perfide Form des bereits seit langem bekannten Mobbings darstellt. Ein eigener Straftatbestand dürfte angesichts der genannten Straftatbestände entbehrlich sein.
Problematisch ist dagegen eher die Frage einer ausreichenden Rechtsdurchsetzung. Eine erfolgreiche Strafverfolgung ist von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren abhängig. Hierzu gehört neben einer Strafmündigkeit des Täters zunächst überhaupt erst die Möglichkeit, seine Identität feststellen zu können. Etliche der Täter fühlen sich in der (manchmal vermeintlichen) Anonymität des Internets sicher. Es ist daher wichtig, dass die Strafverfolgungsbehörden auch in diesen, für die Betroffenen oftmals unerträglichen Fällen, die Identität des Täters feststellen können, so dass die Tat geahndet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer