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Frage von Ralf M. •

Frage an Dirk Fischer von Ralf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Fischer!

Wann wird die immernoch in der BRD praktizierte Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften aufgehoben? Die Gefahr politisch praktizierter Einflussnahme auf staatsanwaltschaftliche Entschließungen sollte doch in einem Rechtsstaat, wie die BRD vorgibt zu sein, ausgeschlossen sein.
Quelle:
Diskussionsrunde bei Phönix 23.02.2010 mit Prof.Hans-Joachim Selenz

Ralf Müller

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage zur Weisungsgebundenheit von Staatsanwaltschaften.

Für die Mitarbeiter von Staatsanwaltschaften gilt - wie für Mitarbeiter anderer Behörden auch - eine Weisungsbefugnis der jeweiligen Vorgesetzten. Diese sogenannte "Legitimationskette" bis hinauf zur jeweiligen Regierung ist Ausdruck unseres demokratischen Systems. Eine Verantwortlichkeit der Exekutive vor dem vom Souverän direkt legitimierten Parlament setzt eine grundsätzliche Weisungsgebundenheit der nachgeordneten Exekutivorgane, zu denen auch die Staatsanwaltschaften gehören, voraus. Hinzu kommt, dass durch eine Weisungsbefugnis der Justizminister auch eine uneinheitliche Gesetzesauslegung durch verschiedene Staatsanwälte in strittigen Rechtsfragen verhindert wird.

Die alltägliche Praxis zeigt, dass unser demokratischer Rechtsstaat den von Ihnen befürchteten möglichen Missbrauch der Weisungsbefugnis durch die Justizministerien zu verhindern weiß. Dem jeweiligen Weisungsgeber steht nur ein eingeschränkter und gerichtlich überprüfbarer Ermessensspielraum zu. Würde eine Weisung etwa nur aufgrund politischer Motive erfolgen, würde ein Fehlgebrauch dieses Ermessensspielraums vorliegen. Eine solche Weisung wäre rechtswidrig und müsste nicht befolgt werden. Zudem verpflichtet das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts entwickelte Legalitätsprinzip einen Staatsanwalt, Ermittlungen in jedem Fall aufzunehmen, in dem ein Tatverdacht besteht sowie in jedem Fall Anklage zu erheben, wenn der Beschuldigte einer Straftat hinreichend verdächtig ist.

Eine Weisungsbefugnis kann sich also ohnehin nur in diesem engen Rahmen bewegen und wird in der Praxis auch vorsichtig ausgeübt werden, da jeder Justizminister eine solche Weisung an den einzelnen Staatsanwalt vor dem Parlament und damit der Öffentlichkeit rechtfertigen muss.

Ich hoffe, diese Erläuterungen können Ihre Sorge um unseren Rechtsstaat etwas beruhigen.

Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer