Frage an Dirk Fischer von Klaus-Peter S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Fischer,
in 20 von 27 EU- Ländern gibt es bekanntlich bereits Mindestlöhne ohne negative Auswirkungen auf die Wirtschaft dieser Länder. Die CDU ist ein erklärter Gegner von Mindestlöhnen und malt immer wieder bei diesem Thema unglaubliche Szenarien und Schreckgespenster an die Wand.
Man befürchtet in der CDU bei der weiteren Einführung von Mindestlöhnen den endgültigen Zusammenbruch unserer Wirtschaft und die Flucht der Firmen ins Ausland (wohin?Es gibt doch in 20 EU Staaten auch schon Mindestlöhne und die Dienstleister bleiben ohnehin hier bei ihren Kunden).Deutschland als Vize-Exportweltmeister fürchtet also nach CDU Meinung um seine Konkurrenzfähigkeit.Wer soll das angesichts der Fakten ernsthaft glauben? Was in den anderen 20 EU Staaten machbar ist ,muß doch wohl auch in unserem Land möglich sein! Ich denke die CDU ist da nicht ehrlich gegen über den Arbeitnehmern. Erstaunlicherweise hat nun gerade der Groß-Discounter LIDL ganz aktuell eine Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland gefordert. (Quelle:BILD, 18.Februar 2010).Die beabsichtigen sicher nicht freiwillig in die Insolvenz zu gehen.
Muß die CDU ihre Denkweise und Argumentation überprüfen?
Ist die Schwarzmalerei der CDU noch glaubhaft,wenn sich sogar ein extrem gewinnorientiertes Großunternehmen wie LIDL gegen Dumpinglöhne ausspricht, und eine Untergrenze bei den Stundenlöhnen einziehen will?
Mit freundlichem Gruß
Klaus-Peter Steinberg
Sehr geehrter Herr Steinberg,
vielen Dank für Ihre Frage zum Thema "Mindestlohn".
Wie Sie sicherlich wissen, bekennt sich die Regierungskoalition aus CDU/CSU und FDP zur Tarifautonomie als unverzichtbaren Bestandteil des Ordnungsrahmens der Sozialen Marktwirtschaft. Hauptansatzpunkt ist, dass die Lohnfindung nicht Aufgabe des Staates ist, sondern in den Händen der Tarifpartner liegt. Deswegen setzen sich die Koalitionspartner dafür ein den Tarifausschuss zu stärken, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam in der Pflicht der Lohnfindung sind.
Einen einheitlichen, flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn lehnen wir ab, weil dieser nicht der Vielfalt der Arbeitsverhältnisse in Deutschland gerecht werden kann. Die Situation in Berlin ist eine andere als in Nürnberg und die Bedingungen in Hamburg und Freiburg sind ebenfalls nicht identisch.
Regional- und branchenspezifische Mindestlöhne halten wir daher für wesentlich sinnvoller. So bietet etwa das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einen Rechtsrahmen, um branchenspezifische Mindestlöhne für alle Arbeitnehmer einer Branche verbindlich zu machen, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber seinen Sitz im In- oder Ausland hat. Und das Mindestarbeitsbedingungengesetz ermöglicht die Festsetzung von Mindestarbeitsentgelten für die Wirtschaftszweige, in denen die tarifgebundenen Arbeitgeber bundesweit weniger als 50% der unter den Geltungsbereich aller Tarifverträge fallenden Arbeitnehmer beschäftigen.
Zusätzlich zu diesen Regelungen setzt sich die Regierungskoalition für die Festschreibung des Verbots sittenwidriger Löhne ein. Dadurch sollen entsprechende Missverhältnisse zwischen Arbeitsleistung und Arbeitslohn verhindert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer