Frage an Dirk Fischer von Ralf M. bezüglich Recht
Hallo Herr Fischer!
1. Frage:
Im Gerichtsververfassungsgesetz gab es den § 15 der besagte, dass:" Gerichte sind Staatsgerichte". Dieser wurde gestrichen. Wenn Gerichte keine Staatsgerichte mehr sind was sind sie dann?
2.Frage:
§ 5 des OWiG klärt den räumlichen Geltungsbereich des Gesetzes der eigentlich nicht definiert ist.Sollte ich mit meinem Fahrzeug also ordnungswidrig Parken kann ich dann das ausgestellte "Knöllchen" wegwerfen und mich auf das Urteil des BVerGE 17, 192=DVBl 1964. 147 berufen da mangels räumlichen Geltungsbereich ein Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit vorliegt?
Ralf Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
der § 15 des Gerichtsverfassungsgesetzes, der noch aus Zeiten des Deutschen Reiches stammt, ist aufgehoben worden. Eine explizite Erwähnung der Gerichte als Staatsgerichte ist nicht erforderlich.
Einen wegen einer Ordnungswidrigkeit erhaltenen „Strafzettel“ dürfen Sie nicht einfach ignorieren. Für Nachfragen können Sie sich an die zuständige Polizei- bzw. Gemeindebehörde wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer