Frage an Dirk Fischer von Karl-Jürgen H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Fischer,
mit Ihrer Zustimmung zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben Sie unter anderem auch dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Hoteliers zugestimmt. Auf Reisen werde ich mich darüber freuen.
Wie begründen Sie diese Maßnahme, die den Einduck einer Klientelpolitik erweckt? Warum gilt nicht gleiches Recht auch für Autohersteller, Baufirmen, Porzellanmanufakturen usw. usw.? Wie vereinbaren Sie dies mit dem Gleichbehandlungsgebot unserer Verfassung und wie können Sie angesichts der hohen Staatsverschuldung überhaupt auf Steuereinnahmen verzichten?
Mit freundlichen Grüßen
Karl-Jürgen Hanßmann
Sehr geehrter Herr Hanßmann,
vielen Dank für Ihre Frage zum Wachstumsbeschleunigungsgesetz.
Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Bürger und Unternehmen in Deutschland um rund 8,5 Milliarden Euro entlastet. Ziel ist es, einen starken Impuls für mehr Wachstum und Beschäftigung zu geben, um rasch und gestärkt aus der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise herauszukommen.
Die von Ihnen speziell angesprochene Entscheidung zur Einführung des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Hotelübernachtungen ist ganz bewusst so getroffen worden, um in Zeiten der Krise einen Standortnachteil im europäischen Wettbewerb auszugleichen, da nahezu alle Staaten um uns herum einen ermäßigten Satz eingeführt haben.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer