Frage an Dirk Fischer von Ralf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Hallo Herr Fischer!
Dem deutschen Volk wird das GG immer als Verfassung "verkauft" es hat sich aber doch nur bewährt sonst nichts. Art.146 des GG *FÜR*die BRD ist noch nicht umgesetzt! Da wir angeblich in einer Demokratie leben sollte alle Macht vom Volk ausgehen und UNS(das Volk)sollte endlich die Möglichkeit gegeben werden über die Verfassung für Deutschland abzustimmen. Meine Gründe ,daß das GG keine Verfassung ist: 1.von den Alliierten in Auftrag gegeben, 2.der Parlamentarische Rat wurde von den Allierten zusammengestellt und 3.das GG wurde von den Alliierten genehmigt.Eine Abstimmung durch das deutsche Volk fand nicht statt!
Meine Fragen daher: Wielange müssen wir (das Volk) noch auf eine Verfassung und deren Abstimmung warten.
Ralf Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
vielen Dank für Ihre Frage. Das Grundgesetz wurde vom Parlamentarischen Rat, dessen Mitglieder von den Landesparlamenten gewählt worden waren, am 8. Mai 1949 mit großer Mehrheit angenommen. Die Besatzungsmächte stimmten ebenso zu wie die Länderparlamente, mit Ausnahme Bayerns. Da jedoch zwei Drittel der Länder zur Annahme des Grundgesetzes ausreichten, trat es auch in Bayern in Kraft.
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz in Bonn feierlich unterzeichnet und verkündet und trat am folgenden Tag in Kraft. Der Begriff „Verfassung“ wurde dabei bewusst vermieden, da das Grundgesetz bis zur Schaffung einer Verfassung für das gesamte deutsche Volk lediglich als Übergangslösung und Provisorium gedacht war.
Die Kriterien eines Verfassungsbegriffs erfüllt das Grundgesetz aber von Anfang an, indem es eine Grundentscheidung über die Form der politischen Existenz des Landes trifft: Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat sowie wesentliche Rechtsstaatsprinzipien. Neben diesen Grundentscheidungen regelt es die Staatsorganisation, sichert individuelle Freiheiten und errichtet eine objektive Wertordnung.
Eine Volksabstimmung über das Grundgesetz im wiedervereinigten Deutschland wäre sicherlich möglich. Eine rechtliche oder politische Notwendigkeit dazu besteht allerdings nicht. Da bei Wahlen in der Bundesrepublik Deutschland immer grundgesetzestreue Parteien von der großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt wurden, hat das Grundgesetz eine umfangreiche politische Legitimität erfahren können.
Mit freundlichen Grüßen
Dirk Fischer